Der Weg zu Ihrem Führerschein ist meist gar nicht so schwer, wie Sie
sich das vorstellen. Bei fast allen Führerscheinklassen
gibt es eine theoretische und ein praktische Prüfung. Ihre Fahrlehrer helfen Ihnen natürlich jeder Zeit bei allen Ihren Fragen.
Die theoretische Prüfung
Für die theoretische Prüfung ist immer noch lernen die beste Lösung. Sie funktioniert
nach dem »Kreuzchen-Prinzip« (Multiple Choice), d.h. man kreuzt die
richtigen Antworten an, manchmal muss man aber auch eine Zahl als Antwort eintragen.
Es gibt dabei für eine falsche Antwort oder ein falsches Kreuz zwischen 2 und 5 Fehlerpunkte.
Seit dem 1.7.2004 darf man bei der theoretischen Prüfung bis zu 10 Fehlerpunkte, vorher waren es 9 Fehlerpunkte,
bei den 30 Fragen haben, dann hat man die Pkw-Prüfung bestanden.
Hat man aber 2 Fragen die mit 5 Fehlerpunkten bewertet sind falsch beantwortet, hat man die Prüfung nicht bestanden.
Auch wenn die Fragen bei den Prüfungsbögen in einer anderen Reihenfolge gestellt werden, haben sie
jedoch wörtlich genau den selben Inhalt wie die Fahrschul Fragebögen.
Die Prüfungen finden beim TÜV Nord in Norderstedt statt.
Dort wird die Prüfung von einem Sachverständigen oder Prüfer abgenommen.
Manchmal kommt es auch vor, dass die Prüfung in der Fahrschule selbst abgenommen wird. Natürlich auch dann wieder
von einem Sachverständigen oder Prüfer.
Die theoretische Prüfung kann von einem Fahrschüler erst abgelegt werden, wenn er
- das Mindestalter erreicht hat(frühestens 3 Monate vorher),
- den vorgeschriebenen theoretischen Unterricht komplett besucht
hat und die Lehrer davon überzeugt sind, dass er die nötigen
Kenntnisse besitzt,
- von der Fahrschule eine Ausbildungsbescheinigung ausgestellt bekommen
hat,
- und wenn der amtliche Prüfauftrag bei der Prüfstelle TÜV
oder DEKRA angekommen ist.
Wenn jemand die Prüfung lieber mündlich abhalten will (welche wesentlich teurer ist als eine normale), weil er vielleicht nicht so gut lesen kann,
sollte er sich am besten gleich mit seinem Fahrlehrer besprechen. Dann kann er alleine vor dem
Prüfer seine Prüfung ablegen. Die Fahrschule muss dann einen Einzelprüftermin
beantragen.
Die Fragebögen gibt es natürlich in verschiedenen Sprachen. Prüfungen mit einem Dolmetscher werden vielleicht noch in einzelnen Fällen
durchgeführt. Der Sprachtest, welchen man früher machen musste, gibt es nicht mehr. In der Fahrschule können Sie sich
vorher darüber informieren, ob die Bögen in Ihrer Landessprache sind, oder ob die Prüfung
für Sie vielleicht sogar durch eine Minidisc abgehalten wird. Das heisst, dass Ihnen die Fragen
über einen Minidisc-Spieler vorgelesen werden.
Wer die theoretische Prüfung nicht besteht, muss zwei Wochen warten, ehe er einen Neuversuch starten darf.
Wenn man es schafft, die theoretische Prüfung 3 mal nicht zu bestehen, wird man für 3 Monate geperrt. Erst dannach darf man wieder
an der Prüfung teilnehmen.
Bei der Erweiterung der leistungsbeschränkten Klasse A auf die unbeschränkte
Klasse A vor Ablauf der 2-jährigen Frist entfällt die theoretische Prüfung.
Die praktische Prüfung (Fahrprüfung)
Vorraussetzungen
Man darf frühestens einen Monat vor dem erreichen des Mindestalters die Prüfung ablegen. Natürlich muss man auch
die theoretische Prüfung bestanden haben.
Was wird geprüft?
- Ob man genügend Sicherheit erworben hat, um ein Fahrzeug alleine zu führen.
- Werden Verkehrsregeln richtig erkannt und beachtet.
- Die nötigen technischen Kenntnisse (das gilt besonders für die LKW-
und Busklassen, aber seit 1999 auch für die Klasse B (PKW).
- Ob man Umweltbewusst fährt.
- Bestimmte Grundfahraufgaben, die die Beherrschung des Fahrzeugs bei langsamer Fahrt zeigen. Seit dem 1.7.2004 gibt es in
den Klassen C und D einige neue Grundfahraufgaben, in den Pkw- und Motorradprüfungen fällt dagegen »Anfahren
an der Steigung« weg.
Da es keine festgelegten Prüfstrecken gibt, kann der Prüfer selbst entscheiden welche Strecke gefahren wird.
Zur Prüfung gehören auch die Kraftfahrtstrasse sowie die Landstrasse. Ausser bei der Klasse M und T.
Dauer der Prüfungen in den einzelnen Klassen:
Klassen C, CE, C1, C1E, D, D1: 75 Minuten
Klasse DE, D1E: 70 Minuten
Klassen A, T: 60 Minuten
Klassen A1, B, BE: 55 Minuten
Klasse AM: 30 Minuten
Was ist mit den übrigen Klassen?
Für den Führerschein Klasse L muss man keine Fahrprüfung machen. Das gleiche
gilt für die Prüfungsbescheinigung zum Führen von Mofas.
Wann und wie oft darf man eine Prüfung wiederholen?
Wer eine Prüfung nicht besteht, darf diese erst nach 14 Tagen wiederholen.
Dieses kann beliebig wiederholt werden und zwar so lange bis man besteht.
Inzwischen muss nur ausreichend nachgeschult werden.
Alle anderen Geschichten, die man ab und an noch
hört, können Sie vergessen. Der sogenannte »Idiotentest« ist schon
lange abgeschafft.
Wie oft Sie die Prüfung wiederholen ist nicht wichtig, abgesehen davon, dass
der Führerscheinantrag nach einem Jahr vom Straßenverkehrsamt eingezogen
wird und dann wieder neu gestellt werden muss, außerdem gilt die bestandene
theoretische Prüfung auch nur ein Jahr lang.
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