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(c) Fahrschule Nagel 2005



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Warnleuchte kein Notfall 13.04.2023



Das Aufleuchten einer Warnlampe am Armaturenbrett eines Pkw ist noch kein Notfall. Darauf verweist ein Rechtschutzversicherer. Er rät dringend davon ab, schon beim bloßen Aufleuchten eines solchen Signals zum Beispiel auf der Autobahn auf den Seitenstreifen zu fahren und anzuhalten.

Im dort verhandelten Fall hatte eine Frau auf dem Seitenstreifen angehalten, weil sie wegen einer Warnanzeige am Armaturenbrett dachte, der Reifendruck sei nicht in Ordnung. Sie stieg aus, um der Sache auf den Grund zu gehen. Die Fahrertür ließ sie angelehnt und verzichtete darauf, ein Warndreieck aufzustellen. Als ein Lkw an dem haltenden Wagen vorbeifuhr, riss der Fahrtwind die angelehnte Tür auf und verursachte erheblichen Schaden. Die Frau verlangte daher Schadenersatz von dem LKW-Fahrer, was dieser zurückwies. Auch vor Gericht hatte die Frau keinen Erfolg. Die Richter gaben ihr sogar die alleinige Schuld an dem entstandenen Schaden, da sie weder das Warndreieck aufgestellt noch die Tür geschlossen hatte. Damit habe sie ihre Sorgfaltspflicht in hohem Maße verletzt und müsse somit die Kosten selbst tragen. Die Frau hätte bis zum nächsten Parkplatz oder zu einer Ausfahrt weiterfahren müssen, resümierten Experten.