Die Führerscheinklassen nach dem Schema A, B, C, D, E sind jetzt grundsätzlich in der Europäischen Union einheitlich.
Es sind jedoch weiterhin nationale Sonderklassen und Einschränkungen in jedem EU-Land zulässig.
Die Führerschein-Grundklassen:
A steht für Krafträder; das war früher die Klasse 1 B steht für Pkw; das war früher die Klasse 3 C steht für Lkw; das war früher die Klasse 2 D steht für Bus; das war früher der KOM-Schein E steht für Anhänger; diese Klasse gab es früher nicht.
weiter gibt es noch
L (wie Landwirtschaft) steht für Zugmaschinen die nicht schneller als 32 km/h fahren, T (wie Traktor) steht für große Zugmaschinen
Für Mofas muss man nur noch eine Prüfbescheinigung erwerben und keinen extra Führerschein machen.
Mit dieser Klasse dürfen alle Arten von Kraftomnibussen für den Linien- oder Reiseverkehr gefahren werden. Die
Bewerber müssen den hohen Anforderungen bezüglich der Gesundheit gewachsen sein.
Mindestalter:
21 Jahre
Voraussetzungen:
Wer die Führerscheinklasse D machen möchte, muss bereits die Führerscheinklasse B haben.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr
als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz, auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg.
Befristung:
Siehe Klasse D1
Einschluss:
Klasse D schließt die Klasse D1 ein.
vorgeschriebene Fahrstunden Klasse D
Grundausbildung
Autobahn
Überland
Dunkelfahrt
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre
45
14
22
8
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre
Ziel des begleiteten Fahrens ab 17 ist es, die Verkehrssicherheit junger Fahrer zu erhöhen.
Junge Fahranfänger sind überdurchschnittlich häufig Hauptverursacher eines Unfalls mit Personenschäden.
Gründe hierfür sind mangelnde Erfahrung und eine erhöhte Risikobereitschaft.
Um diesem Faktor entgegenzuwirken, wird das begleitete Fahren ab 17 als zeitlich begrenzter Modellversuch eingeführt ( bis 31. Dezember 2010 )
Die jungen Fahranfänger dürfen somit nach bestandener Prüfung ab 17 Auto fahren, allerdings muss bei jeder Fahrt eine Begleitperson anwesend sein. Diese Begleitperson(en) muss in der Prüfbescheinigung des Fahranfängers eingetragen sein.
Der Vorteil dieser begleitenden Maßnahme stellt sich folgendermaßen dar.
- Mäßigender Einfluss einer Begleitung – diese stammt nicht aus derselben Altersgruppe
- Zusätzliche Fahrpraxis für den Fahranfänger – die Phase des Lernens wird verlängert
- Junge Fahrer können von der Erfahrung der Begleitperson profitieren.
Diese Faktoren lassen den Rückgang des Unfallrisikos bei jungen Fahranfängern erwarten und auch ein herabgesenktes Risikoniveau in der Phase des selbstständigen Fahrens.
Untermauert werden diese Erwartungen durch eine erste Trendauswertung eines vorrausgegangenen Feldversuches. Diese belegt, dass sich die Unfallzahlen beim späteren Alleinfahren reduzieren und auch in der Begleitphase keine Personenschäden zu verzeichnen waren.
Antragstellung
Der Schüler kann im Rahmen des begleiteten Fahrens keine Doppelklasse ( z.B. Klasse B und A ) erwerben, nur Klasse B oder BE. Klasse A müsste er später ( mit 17 ½ Jahren ) erwerben. Bei der Antragstellung muss die Begleitperson(en) bereits angegeben werden.
Ausbildung
Der Schüler darf im Alter von 16 ½ Jahren die Ausbildung der Klasse B/BE beginnen. Die Zustimmung des gesetzkichen Vertreters ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis erforderlich. Die Ausbildungsinhalte entsprechen der normalen Ausbildung für die Fahrerlaubnis der Klasse B.
Prüfung
3 Monate vor der Vollendung des 17. Lebensjahres darf die theoretische Prüfung abgelegt werden, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung.
Nach erfolgreich abgelegter Prüfung erhält der Schüler mit Vollendung des 17. Lebensjahres eine befristete Prüfungsbescheinigung. Diese ist im gesamten Bundesgebiet gültig, nicht im Ausland!
Der junge Fahrer hat die Auflage, bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur in Begleitung zu fahren.
Die Klasse B schließt die Klassen M.L und S ein; diese Klassen dürfen ohne Begleitung gefahren werden, weil der junge Fahrer das Mindestalter für diese Klassen bereits erreicht hat.
Auch beim begleiteten Fahren beginnt unmittelbar mit Erhalt der Prüfungsbescheinigung die Probezeit.
Prüfungsbescheinigung
Die Prüfungsbescheinigung gilt als Führerschein ( bis max. 3 Monate nach Vollendung des 18. Lebensjahres ). Die Begleitperson ( oder mehrere ) ist dort ebenfalls eingetragen. Beim Fahren muss der Fahranfänger die Prüfungsbescheinigung und einen Ausweis oder Reisepass mitführen, weil die Prüfbescheinigung kein Foto enthält.
Mit 18 Jahren erhält der junge Fahranfänger nach Antragstellung einen Kartenführerschein.
Ohne Kartenführerschein darf der Fahranfänger nach dem 18. Lebensjahr noch max. 3 Monate mit der Prüfbescheinigung fahren, aber dann auch nur in Begleitung!
Begleitperson
Der junge Fahrer muss mindestens eine Begleitperson angeben, es können aber auch mehrere sein. Es macht Sinn, mehrere Personen anzugeben, da eine Person evtl. zeitlich nicht immer disponibel sein kann. Als Begleitperson müssen nicht zwangsläufig die Eltern angegeben werden, die angegebenen Personen müssen aber folgende Anforderungen erfüllen.
Anforderungen
- Mindestalter 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre Fahrerlaubnis Klasse B (Verkehrserfahrenheit)
- Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg zum Zeitpunkt der Antragsstellung
- Weniger als 0,5 Promille Blutalkohol während der Fahrt.
Die Begleitperson hat den Status eines „Beifahrers“, nicht eines Hilffahrlehrers. Sie darf nicht in die Fahrtätigkeit eingreifen. Der junge Fahrer ist verantwortlicher Fahrzeugführer.
Aufgabe
- Ansprechpartner für den jungen Fahrer.
- Soll Sicherheit beim fahren vermitteln.
- Kann vor Fahrantritt oder noch während der Fahrt notwendige Ratschläge erteilen.
Den Begleitern wird empfohlen, sich in die Aufgabe einweisen zu lassen. Eine Einweisung wird von der Fahrschule durchgeführt.
Zusätzliche Verwaltungsgebühren
- Für die zusätzliche Prüfbescheinigung:7,70 Euro.
- Für die Überprüfung einer Begleitperson: 9,- Euro. (Kopie des Führerscheins ist erforderlich.)
Den sogenannten kleinen Führerschein kann man bereits mit 16 Jahren machen.
Man darf mit dieser Fahrerlaubnis, obwohl man unter 18 nicht schneller als 80km/h fahren darf, auch auf der Autobahn fahren.
Anders als bei der Klasse M beginnt bereits nach erhalt des Führerscheins die Probezeit.
Mindestalter:
16 Jahre
Voraussetzungen:
Für den Erwerb der Klasse A1 muss man keine andere Führerscheinklasse besitzen.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Alle Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung
von nicht mehr als 11 kW.
Befristung:
Die Führerscheinklasse A1 ist unbefristet gültig.
Einschluss:
Wer die Führerscheinklasse A1 besitzt, hat automatisch auch die Führerscheinklasse M.
Sonstiges:
Ab dem vollendeten 18 Lebensjahr darf der Inhaber der Führerscheinklasse A1 auch Leichtkrafträder fahren,
die eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 80 km/h haben .
Wenn man den Führerschein der Klasse A zwischen dem 18. und 24. Lebensjahr macht, ist dieser für 2 Jahre nur beschränkt gültig.
Diese Beschränkung bezieht sich auf die Leistung der Maschine, welche nicht zu viel Motorkraft oder zu wenig Gewicht haben darf.
Nach nach dieser Zeit entfällt die Beschränkung.
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
Für den Erwerb der Klasse A muss man keine andere Führerscheinklasse besitzen.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50
cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr
als 45 km/h, beschränkt auf eine Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem
Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg. Zwei Jahre nach der Erteilung des Führerscheins
fällt die Beschränkung weg.
Befristung:
Die Klasse A ist unbefristet gültig.
Einschluss:
Wer die Führerscheinklasse A besitzt, hat automatisch auch die Klassen A1 und M.
Sonstiges:
Wenn man zum Zeitpunkt der Aushändigung dieses Führerscheins das 24. Lebensjahr
vollendet hat und auf einer entsprechend schweren Maschine ausgebildet und geprüft worden ist, fällt die Beschränkung der Klasse A
weg.
Für die Klasse A gibt es zwei Abstufungen. Mit der Klasse A unbeschränkt darf man offene
Motorräder fahren; die Motorleistung und das Leistungsgewicht (kg pro Kilowatt) der Maschine sind dabei unwichtig.
Die Klasse A2 unbeschränkt hat man automatisch ohne Änderung des Führerscheins,
wenn man zwei Jahre die Führerscheinklasse A beschränkt hatte.
Wenn man den Führerschein der Klasse A ab dem 24. Lebensjahr macht, kann man sofort die Ausbildung und Prüfung
in der unbeschränkten Klasse A machen.
Mindestalter:
für den Direkteinstieg 25 Jahre;
ansonsten 2 Jahre nach Erhalt der Klasse A beschränkt
Voraussetzungen:
Die Klasse A unbeschränkt setzt den 2-jährigen
Vorbesitz der Klasse A beschränkt voraus. Die Klasse A beschränkt wird nach 2 Jahren automatisch
zur Klasse A unbeschränkt .
Ausnahme:Wer mit 25 Jahren den Führerscheinklasse A unbeschränkt machen möchte, ohne vorher die Klasse A beschränkt zu besitzen, dies nennt
man übrigens Direkteinstieg , muss die Ausbildung auf einem Motorrad der unbschränkten Leistungsklasse machen.
Man darf die Prüfung frühestens einen Monat bevor man 25 Jahre alt wird ablegen. Aber den Führerschein erhält man dann erst am 25. Geburtstag.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Befristung:
Die Klasse A unbeschränkt ist unbefristet gültig.
Einschluss:
Wer die Führerscheinklasse A unbeschränkt besitzt, hat automatisch auch die Klassen
A1 und M.
Sonstiges:
Zwei Jahre nach Aushändigung der Führerscheinklasse A beschränkt erfolgt automatisch die Erweiterung der
Fahrerlaubnis auf die Führerscheinklasse A unbeschränkt.
Sonderfall: Wer die beschränkte Führerscheinklasse A erst im Alter von 23 oder 24 Jahren erworben hat,
der kann die unbeschränkte Führerscheinklasse A zum 25. Geburtstag beantragen, ehe die Zweijahresfrist abgelaufen
ist. Man muss allerdings bedenken, dass man dann auch wieder eine neue Prüfung ablegen müsste und die daraus entstehenden Kosten
lohnen sich sicher nicht, dann sollte man lieber die restliche Zeit der zwei Jahren komplett abwarten.
Sonderfahrten Klasse A (unbeschränkt)
Autobahn
Überland
Dunkelfahrt
bei Ersterwerb (Direkteinstieg)
4
5
3
bei Erweiterung von Klasse A1
2
3
1
bei Erweiterung von Klasse A beschränkt, wenn das Mindestalter 25 erreicht ist (siehe oben)
2
3
1
Dauer der Fahrprüfung:
60 Minuten
Führerschein Klasse B steht für Personenkraftwagen
Der frühere normale Autoführerschein. Er umfasst jetzt nur noch Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen
und die Anhängerlast wurde eingeschränkt.
Es gibt auch noch eine Automatik-Version.
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
Der Erwerb der Klasse B braucht man keine andere Führerscheinklasse.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 8 Sitzplätzen
außer dem Führersitz.
Auch mit Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse
--oder--
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse
des Zugfahrzeugs, sofern die zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und
Anhänger zusammen 3.500 kg nicht übersteigen.
Befristung:
Die Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.
Einschluss:
Wer den Führerschein der Klasse B besitzt, hat automatisch die Klassen M, L und S.
Sonstiges:
Macht man die Prüfung mit einem Automatikfahrzeug, erhält
man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.
Die Erweiterung des Pkw-Führerscheins für Personen, die mit einem schwereren Anhänger als bei der Klasse B
fahren müssen. Die BE Klasse sollte man aufgrund der Kosten nur machen, wenn sie wirklich gebraucht wird. Man kann den Führerschein der Klasse BE
natürlich jederzeit nachholen
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
Den Führerschein der Klasse BE kann man nur machen, wenn man die Führerscheinklasse B schon besitzt. Man kann ihn auch
gleichzeitig mit der Führerscheinklasse B machen, wobei man hier auch erst eine abgeschlossene Ausbildung der Klasse B haben muss.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen).
Befristung:
Die Klasse BE ist unbefristet gültig.
Sonstiges:
Wenn die Klassen B und BE gleichzeitig gemacht werden, darf die Klasse BE
nicht vor der Klasse B erteilt werden.
Sonderfahrten Klasse BE
Autobahn
Überland
Dunkelfahrt
bei Ersterwerb
4
5
3
bei Erweiterung von Klasse B
1
3
1
Dauer der Fahrprüfung:
45 Minuten
Führerschein Klasse C1 steht für Mittelschwere Lkws
Mit dieser Klasse darf man Lkws zwischen 3,5 und 7,5 t fahren. Meistens wird sie nur als Vorstufe für die Klasse C1E benötigt.
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
Wenn man die Führerscheinklasse C1 machen will, muss man die Führerscheinklasse B besitzen.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 3.500 kg, aber nicht mehr als 7.500 kg und mit nicht mehr
als 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen
Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Im Inland gilt: Kraftomnibusse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung
des technischen Zustands des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort
dienen.
Befristung:
grundsätzlich darf man den Führerschein der Klasse C1 bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres behalten,
dannach kann man ihn um weitere 5 Jahre verlängern wenn man einen Nachweis über seinen Gesundheitszustand und das Sehvermögen vorlegt.
nach Vollendung des 45. Lebensjahres des Bewerbers: für fünf Jahre
Einschluss:
Wenn man die Führerscheinklasse C1 besitzt, hat man automatisch auch die Klassen L und M.
Diese nationale Sonderklasse dient bisher vor allem dazu, Umschreibungen alter
Klasse-3-Führerschein und ausländischer Pkw-Führerscheinklassen
aufzufangen. Kosten und Aufwand für eine C1E-Ausbildung sind nämlich
mit denen der Klasse CE beinahe identisch.
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
Wenn man die Führerscheinklasse C1 machen möchte, muss man die Führerscheinklasse Klasse B besitzen. Der Erwerb
der Klasse C1E setzt außerdem voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis
Klasse C1 besitzt oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt hat; in
diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse C1E frühestens mit der Fahrerlaubnis
der Klasse C1 erteilt werden.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 750 kg;
die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg nicht übersteigen;
die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht
übersteigen
Befristung:
Siehe Klasse C1
Sonstiges:
Klasse C1E berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen BE sowie D1E,
sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist und
DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Mit diesem Führerschein dürfen Lkws gefahren werden, deren Anhänger
750 kg nicht überschreitet. In der Praxis wird man die Klasse
C deshalb meist als Vorstufe zur Klasse CE benötigen. Das Mindestalter (18
Jahre) ist kein Druckfehler, aber unter 21 bleibt man von der gewerblichen Güterbeförderung
weitgehend ausgeschlossen.
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
Wenn man die Führerscheinklasse C machen möchte, muss man die Führerscheinklasse B besitzen.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem
Fahrersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr
als 750 kg)
Im Inland: Kraftomnibusse ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung
des technischen Zustands des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort
dienen.
Befristung:
Die Fahrerlaubnis gilt für fünf Jahre, sie kann dann nach einem Nachweis über den Gesundheitszustand
und das Sehvermögen um weitere 5 Jahre verlängert werden.
Einschluss:
Wer die Führerscheinklasse C besitzt hat automatisch auch die Klasse C1.
Sonstiges:
Wer gewerbliche Güterbeförderung betreibt, darf wenn er unter 21 Jahren ist, nur Lkws bis 7,5 t
z.G. einschließlich eines Anhängers fahren (EWG 3820/85 Art. 5)
Sonderfahrten Klasse C
Autobahn
Überland
Dunkelfahrt
bei Erweiterung von Klasse B
2
5
3
bei Erweiterung von Klasse C1
1
3
1
Dauer der Fahrprüfung:
60 Minuten
Führerschein Klasse CE steht für Lkws mit Anhänger
Diese Fahrerlaubnis ist der vollwertige Ersatz für die ehemalige Klasse 2.
Mindestalter:
18 Jahre
Voraussetzungen:
Wer die Führerscheinklasse CE machen möchte, muss bereits die Führerscheinklasse C haben,
oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt haben; in
diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse CE frühestens mit der Fahrerlaubnis
der Klasse C erteilt werden.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Kraftfahrzeuge der Klasse C mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 750 kg
Befristung:
Siehe Klasse C
Einschluss:
siehe Klasse C
Sonstiges:
Klasse CE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen C1E, BE und T sowie
D1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D1 berechtigt ist
und DE, sofern er zum Führen von Fahrzeugen der Klasse D berechtigt ist.
Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren nur bis 7,5 t
z.G. einschließlich eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5)
Mit diesem Bus-Schein darf man bis zu 16 Fahrgäste befördern.
Mindestalter:
21 Jahre
Voraussetzungen:
Wer die Führerscheinklasse D1 machen möchte, muss bereits die Führerscheinklasse B haben.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - zur Personenbeförderung mit mehr
als 8 und nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz (auch mit Anhänger
mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Befristung:
Die Fahrerlaubnis gilt für fünf Jahre , sie kann dann nach erbrachtem Nachweis über den Gesundheitszustand,
einem Belastungsprofil und dem Sehvermögen um weitere 5 Jahre verlängert werden.
vorgeschriebene Fahrstunden Klasse D1
Grundausbildung
Autobahn
Überland
Dunkelfahrt
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis bis 2 Jahre
19
41
12
7
Vorbesitz Klasse B oder C1, Fahrpraxis mehr als 2 Jahre
Falls nötig, kann man den D1-Führerschein noch um eine Variante mit
Anhänger erweitern.
Mindestalter:
21 Jahre
Voraussetzungen:
Wer die Führerscheinklasse D1E machen möchte, muss bereits die Fahrerlaubnis für die
Klasse D1 haben oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt haben; in
diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse D1E frühestens mit der Fahrerlaubnis
der Klasse D1 erteilt werden.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Kraftfahrzeuge der Klasse D1 mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 750 kg; der Anhänger darf nicht zur Personenbeförderung
verwendet werden; die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12.000 kg
nicht übersteigen; die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf die Leermasse
des Zugfahrzeugs nicht übersteigen; .
Befristung:
Siehe Klasse D1
Sonstiges:
Klasse D1E berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse BE sowie C1E,
sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
Fahrstunden der Klasse D1E
Grundausbildung
Autobahn
Überland
Dunkel
bei Vorbesitz der Klasse D1
4 *
1*
3 *
1 *
Dauer der Fahrprüfung
45 Minuten
* entfällt bei Vorbesitz C1E oder CE
Führerschein Klasse DE steht für Busse mit Anhänger
Mit diesem Führerschein der Klasse DE dürfen Sie alle Fahrzeuge die zur Gruppe der Busse
und samt ihren Anhängern, auch Personenanhänger gehören, fahren.
Mindestalter:
21 Jahre
Voraussetzungen:
Wenn man die Führerscheinklasse DE machen möchte, muss man bereits die Führerscheinklasse D haben
oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt haben; in
diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse DE frühestens mit der Fahrerlaubnis
der Klasse D erteilt werden.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse
von mehr als 750 kg
Befristung:
Die Fahrerlaubnis gilt für fünf Jahre , sie kann dann nach erbrachtem Nachweis über den Gesundheitszustand,
einem Belastungsprofil und dem Sehvermögen um weitere 5 Jahre verlängert werden.
Sonstiges:
Die Klasse DE berechtigt zum Führen von Fahrzeugen der Klassen D1E, BE, sowie
C1E, sofern der Inhaber zum Führen von Fahrzeugen der Klasse C1 berechtigt ist.
Die Führerscheinklasse E wird nur im Zusammenhang mit einer der Klassen B, C1, C, D1 oder D erteilt und erlaubt dann das Mitführen
von Anhängern, deren zulässiges Gesamtgewicht 750 kg übersteigt.
Mindestalter:
wie die entsprechenden Klassen der Zugfahrzeuge
Voraussetzungen:
nur in Verbindung mit Klasse B, C, C1, D oder D1.
Wer die Führerscheinklasse E machen möchte, muss die Fahrerlaubnis für
das ziehende Fahrzeug haben oder die Voraussetzungen für deren Erteilung erfüllt
haben; in diesem Fall darf die Fahrerlaubnis der Klasse E frühestens mit der Fahrerlaubnis
für das ziehende Fahrzeug erteilt werden.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Kraftfahrzeuge der Klassen B, C, C1, D oder D1 mit Anhängern mit einer zulässigen
Gesamtmasse von mehr als 750 kg, ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen;
bei den Klassen C1E und D1E dürfen die zulässige Gesamtmasse der Kombination 12.000
kg und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs
nicht übersteigen; bei der Klasse D1E darf der Anhänger nicht zur Personenbeförderung
verwendet werden.
Mit der Führerscheinklasse L darf man, ohne das man eine vorgeschriebene Fahrausbildung gemacht, sogar zwei Anhänger
ziehen.
Mindestalter:
16 Jahre
Voraussetzungen:
Wer die Führerscheinklasse L machen möchte muss keinen anderen Führerschein haben.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern,
wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und,
sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs
mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als
25 km/h in der durch § 58 StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind,
sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderfahrzeuge mit einer durch
die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen
aus diesen Fahrzeugen und Anhängern
Befristung:
Die Klasse L ist unbefristet gültig.
Einschluss:
Klasse L schließt keine anderen Führerscheinklassen ein.
Sonstiges:
Für die Führerscheinklasse L muss man nur eine theoretische Prüfung ablegen.
Für Jugendliche die meist innerorts unterwegs sind, ist die Führerscheinklasse AM genau richtig.
Auch wenn Sie damit nur 45-50km/h fahren dürfen, ist der Führerschein für diese Klasse
doch wesentlich billiger als der der Klasse A1.
Mindestalter:
16 Jahre
Voraussetzungen:
Wer die Führerscheinklasse M machen möchte muss keinen anderen Führerschein haben.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Kleinkrafträder bzw. Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem
Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³,
Kleinkrafträder bzw. Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 50 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem
Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die bis zum 31.
Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
Fahrräder mit Hilfsmotor bzw. Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem
Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³, die zusätzlich
hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen, sowie
Lastendreiräder, das sind dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von
Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einem
Leergewicht von nicht mehr als 150 kg, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
Befristung:
Die Klasse M ist unbefristet gültig.
Einschluss:
Für die Führerscheinklasse AM muss man keine andere Führerscheinklasse haben.
Sonderfahrten Klasse AM
Autobahn
Überland
Dunkelfahrt
keine
Dauer der Fahrprüfung
30 Minuten
Führerschein Klasse B96 steht für PKW mit Anhänger bis 4,25t
Ab Februar 2005 gibt es in Deutschland die Führerscheinklasse
S. Wer das 16 Lebensjahr vollendet hat darf dann dreirädrige
Krafträder und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge bis 45 km/h,
z.B. Trikes, Quads oder Microcars, fahren. Mit Fahrzeugen
der Klasse S darf man zwar im öffentlichen Straßenverkehr innerorts oder
auf Landstraßen fahren, aber nicht auf Kraftfahrstraßen
und Autobahnen.
Mindestalter:
16 Jahre
(Anmeldung in der Fahrschule ab 15 1/2 möglich)
Voraussetzungen:
Wer die Führerscheinklasse S machen möchte muss keine andere Führerscheinklasse haben. Für den Fahrerlaubnisantrag
werden benötigt:
Passfoto
Sehtest (können Sie beim Augenarzt oder Optiker machen lassen)
Teilnahme an einem Erste Hilfe Kurs;
Personalausweis (bzw. Nachweis über Geburtsdatum und -ort)
Diese Fahrerlaubnis wird fast nur von Fahrschulen ausgebildet, die auch im
LKW-Sektor tätig sind.
Mindestalter:
16 Jahre
Voraussetzungen:
Wer die Führerscheinklasse T machen möchte, muss keinen anderen Führerschein haben.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen mit einer
durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,die
jeweils nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche
Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, jeweils auch
mit Anhängern.
Befristung:
Die Klasse T ist unbefristet gültig.
Einschluss:
Klasse T schließt die Klassen L, M und S ein.
Sonstiges:
Zugmaschinen der Klasse T mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
von mehr als 40 km/h dürfen nur von Inhabern einer entsprechenden Klasse
geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Die Ausbildung zur Mofa-Prüfbescheinigung können Sie entweder in einer Fahrschule
oder auf einer weiterführenden Schule, die extra dafür qualifizierte Lehrkräfte
haben, machen. Eine Prüfung findet nur im theoretischen Bereich statt.
Mindestalter:
15 Jahre
Voraussetzungen:
Die MOFA-Prüfbescheinigung darf jeder erwerben.
Fahrzeuge die gefahren werden dürfen:
MOFA das sind Fahrräder mit Hilfsmotor mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit
von 25 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm
Befristung:
Die MOFA-Prüfbescheinigung ist unbefristet gültig.
Einschluss:
Für die MOFA-Prüfbescheinigung braucht man keine anderen Berechtigungen .
Sonstiges:
Wenn Sie vor dem 1.4.1965 geboren sind, benötigen Sie keine MOFA-Prüfbescheinigung,
stattdessen muss u.a. der Personalausweis mitgeführt werden.