Bevor Sie in Deutschland den Führerschein erhalten, gibt es viele Bestimmungen
die zu beachten sind. Auch in der Fahrschüler - Ausbildungsordnung
hat sich vieles geändert und erneuert.
Bringen wir etwas Licht in den Dschungel der Vorschriften.
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Überblick
Bevor Sie mit der Ausbildung beginnen können, müssen Sie sich natürlich erstmal bei der Fahrschule Ihres Vertrauens
anmelden. Um die vorgeschriebene theoretische Prüfung zu bestehen,
müssen Sie einen gewissen Teil Ihrer Freizeit aufbringen, um sich
den Prüfungsstoff anzueignen. Theorie und Praxis
sollen in der Ausbildung miteinander kombiniert werden, damit das Gelernte gleich umgesetzt werden kann.
Sie können bereits ein halbes Jahr bevor Sie das Mindestalter erreicht haben, mit den Fahrstunden anfangen.
Natürlich sind keine theoretischen und besonders keine praktischen Erfahrungen nötig, um sich bei einer Fahrschule anzumelden.
Die Anzahl der Fahrstunden die Sie benötigen hängen davon ab, wie lernfähig Sie sind.
Die Inhalte der theoretischen und praktischen Prüfung werden von der Fahrschüler-Ausbildungsordnung,
welche sich in den letzten 10 -15 Jahren sehr vergrössert hat, erstellt. Hier sind ein paar der neuen Vorschriften seit den Änderungen:
- Die Pflicht des theoretischen Unterrichts
- Die Sonderfahrten wie Autobahn-, Überland- und Dunkelfahrten,
die natürlich erst zum Ende hin der Ausbildung stattfinden dürfen
- Das Beachten von neuen und geänderten Verkehrsregeln
- Die Fahrprüfungsdauer für den Pkw wird auf 45 Minuten verlängert
- Prüfungen in Automatik-Fahrzeugen nur noch auf Wunsch
Da der Verkehr in Deutschland immer mehr wurde, ist 1987 die Probezeit eingeführt worden. Sie liegt zwischen
2 und 4 Jahren. Durch die stets steigende Verkehrsdichte musste auch die Führerscheinausbildung
immer intensiver werden.
Die Theorie
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Für jede Führerscheinklasse muss man auch die theoretische Prüfung ablegen.
Da das Erlernte nicht nur für das Bestehen der Prüfung vorbereiten soll, werden die Stunden
von qualifizierten Fahrlehrern abgehalten.
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Da die Theoriestunden Pflicht sind, sollten Sie bereits bei der Auswahl der Fahrschule darauf achten
um welche Uhrzeit und wo die Stunden angeboten werden, damit Sie sie mit Ihren Terminen vereinbaren können.
Da viele berufstätige Leute bis spät abends arbeiten müssen und deswegen die Theoriestunden
unter der Woche nicht besuchen können, bieten einige Fahrschulen nun auch Samstags Stunden an.
Seit dem Herbst 2002 darf der Unterricht der normalerweise aus Lektionen zu 90 Minuten besteht, nun auch
in einzelnen Stunden a 45 min. abgehalten werden. Falls jemand später in den Kurs neu einsteigt,
stellt das kein Problem dar, da die Kapitel normalerweise in sich abgeschlossen sind.
Ein Vorteil der neuen Fahrschüler-Ausbildungsordnung ist, dass der Fahrlehrer selbst entscheiden kann, was er für
wichtig hält und was weniger. Er muss also nicht sämtliche Regeln und Verordnungen einfach so
immer wieder rauf und runter wiederholen. So werden die Fahrschüler auch dazu angeregt einiges selbstständig zu lernen.
Damit die Fahrschüler nicht nur die Vermittlung von Regelkenntissen vor Augen haben, sondern auch über die verschiedenen Themen
reden,
wurden sogar die Lehrpläne umgestellt.
Anzahl der Theoriestunden
Die Anzahl der Theoriestunden hängt davon ab, ob Sie zum erstenmal eine Fahrerlaubnis erwerben,
oder ob Sie bereits vorhandene Fahrerlaubnis erweitern wollen. Der Theoriestoff ist unterteilt in den Grundstoff für alle Klassen,
der dann für die »Erweiterer« verkürzt wird und den so genannten klassenspezifischen Stoff,
bei dem es nur bei bestimmten Klassen Verkürzungsmöglichkeiten gibt.
Grundstoff für alle Klassen |
Doppelstunden zu 90 Minuten |
als Ersterwerber |
12 |
Erweiterung einer Fahrerlaubnis |
6 |
plus:
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Klassenspezifischer Stoff |
Doppelstunden zu 90 Minuten |
Klasse AM |
2 |
Klasse A1 A2 A |
4 |
Klasse B |
2 |
Klasse C1 |
6 |
bei Vorbesitz D1 oder D: 2 |
Klasse C |
10 |
bei Vorbesitz C1 oder D1: 4 |
bei Vorbesitz D: 2 |
Klasse CE |
4 |
Klasse D1 |
10 |
bei Vorbesitz C1 oder C: 4 |
Klasse D |
18 |
bei Vorbesitz C1: 12 |
bei Vorbesitz C oder D1: 8 |
Klasse L |
2 |
Klasse T |
6 |
Das bedeutet zum Beispiel:
Ein Schüler der Klasse A, der schon die Klasse A1 mitbringt, benötigt 6 Doppelstunden Grundstoff und 4 mal den klassenspezifischen Unterricht.
Ein Ersterwerber der Klasse B (Pkw) muss insgesamt 14 mal zum Unterricht erscheinen (12 mal Grundstoff und zwei mal klassenspezifischer Stoff).
Die Fahrstunden
Die Praktischen Stunden sind in verschiedene Phasen geteilt, die aufeinander
aufbauen.
Natürlich sind keine Vorkenntisse erforderlich. Die Ausbildung wird in 6 verschiedene Stufen aufgeteilt.
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Angefangen wird natürlich wie überall mit den einfachen Sachen, die zum Ende hin dann immer schwerer werden.
Je weiter die Ausbildung fortgeschritten ist, desto weniger wird der Fahrlehrer seinen Schülern behilflich sein.
Wenn man seinen Führerschein endlich in den Händen hält, hat man wahrscheinlich nicht einmal 1000km zurückgelegt.
Und wenn man dann einmal darüber nachdenkt, merkt man, wie man an dem Ausbildungsplan sieht (wird weiter unten angezeigt),
dass die Fahrschüler nicht ohne Grund einiges tun müssen, um Ihre Prüfung zu bestehen.
Die Fahrstunden, welche man in der Vorbereitungsphase für die Prüfung hat, sind die Stunden
bei denen man letztendlich das selbstständige Fahren lernt. Ob ein Fahrschüler für die praktische Prüfung
bereit ist, entscheidet allein der Fahrlehrer (§ 6 Absatz 1 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung)
Wenn man später gefragt wird, wie viele Fahrstunden man denn nun gebraucht hat, sollte man
ganz ehrlich antworten. Je mehr Fahrstunden man hatte, desto sicherer ist man auch im Strassenverkehr.
Seit 1999 müssen Fahrlehrer genaue Aufzeichnungen über den Stand und die Fortschritte jedes einzelnen
Fahrschülers führen. Man sollte auch gelegentlich darum bitten, diese Unterlagen einzusehen, damit man sicher sein kann,
dass der Fahrlehrer auch weiss was als nächstes getan werden muss. Wichtig ist auch, falls ein Umzug bevorsteht,
dass man dann seine Unterlagen für die neue Fahrschule mitnehmen kann, damit der Fahrlehrer dort
auch genau weiss, welche Kenntnisse Sie bereits besitzen.
Die Stufenausbildung
1. Grundstufe
- Überprüfen des Fahrzeugs, (Reifen, Licht, etc.) Einsteigen, Einstellung, Vorbereitung
- Kontrolleinrichtungen
- kurze Anfahrübungen, alleine Lenken, Bremsen, mit der Schaltung vertraut machen
- die wichtigsten Sicherheitbestimmungen in der Fahrzeugbedienung
2. Aufbaustufe
- Fahren im einfachen Verkehr, Blicktechnik beim Einordnen, Abbiegen, etc.
- Grundfahraufgaben: rückwärts Fahren, Parken, Wenden
- neu seit Herbst 2002 die Vollbremsung (Kl.B) aus 30 km/h
- Trainieren verschiedener Fahrmanöver(z.B. bei Nässe bremsen) und Handlungsabläufe
3. Leistungsstufe
- Einbeziehen der Verkehrs- und Vorfahrtregeln, Verkehrszeichen
- immer auf die anderen Verkehrsteilnehmer achten
- das Fahrzeug sicher bedienen
- schwierige Verkehrssituationen meistern
4. Stufe der Sonderfahrten
- Autobahnfahrten
- Überlandfahrten
- Fahrten bei Dämmerung oder Dunkelheit
5. Reifestufe
- selbständiges, sicheres Fahren auch im dichten Verkehr, Fahren nach Wegweisern
- Wiederholung, evtl. Korrektur des bisher Gelernten (z.B. Grundfahraufgaben)
- sichere Fahrzeugbeherrschung in schwierigen Situationen
- rechtzeitige Gefahrenerkennung, vorausschauendes Fahren, richtiges Reagieren
auf Fehlverhalten anderer
- Fahrstil: energiesparend, defensiv, aber zügig genug im Verkehrsfluss
6. Prüfungsvorbereitung
- Belastungsproben (simulierte Prüfungsfahrten ohne Hilfe des Fahrlehrers)
- Training, bis die Leistungsfähigkeit auch unter Stress und mit Nervosität
stabil genug ist
- Vermeidung/Abbau von Stressfaktoren während der Fahrt
Anmerkung: Für die Klasse L ist keine praktische Ausbildung
vorgeschrieben; in der Klasse M gibt es keine Sonderfahrten.
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