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(c) Fahrschule Nagel 2005



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Die Probezeit

Bei dem ersten Führerschein hat man eine Probezeit von 2 Jahren. Die meisten Fahranfänger kommen durch diese Zeit meist ohne grössere Schwierigkeiten, sollten sie jedoch durch ein Fehlverhalten im Verkehr auffallen, kann sich die Probezeit auf 4 Jahre verlängern.

Fahranfänger erhalten ihre erste Fahrerlaubnis auf Probe (außer in den Klassen L, M, S und T). Das heisst, wer in dieser Zeit in einen Unfall verschuldet, oder durch gewisse Verkehrsdelikte aufgefallen ist, muss an einem Aufbauseminar teilnehmen.

Wenn man nach einem Seminar ein zweites mal durch ein Verkehrsdelikt auffällt, wird eine individuelle verkehrspsychologische Beratung empfohlen, welche aber nicht Pflicht ist. Man sollte sich aber genau überlegen, ob man an der Beratung teilnimmt oder nicht, immerhin werden dadurch 2 Punkte in Flensburg abgebaut

Sollte man sogar ein drittes mal auffallen, muss man sich ein halbes Jahr ans Busfahren oder Laufen gewöhnen, solange ist der Führerschein nämlich dann weg.

Wie lange ist man in der Probezeit?

Solange man keine Verkehrverstöße begeht, liegt die Probezeit bei 2 Jahren, ansonsten kann sie auf 4 Jahre angehoben werden. In einigen Bundesländern hat man seit 2004 die Möglichkeit durch ein FSF-Seminar die Probezeit auf ein Jahr zu reduzieren.

Wann gehts zum Aufbauseminar?

Zur Nachschulung muss man, wenn man während der Probezeit durch ein Verkehrsdelikt auffällt bei dem man ein Bußgeld von mindestens 40 Euro zahlen muss. Ab 40 Euro gibt es mindestens einen Punkt in Flensburg und dann muss man fast immer zum Aufbauseminar ( da die Aufforderung zur Nachschulung meist erst sehr viel später als der Bußgeldbescheid kommt, sollte man vorsichtshalber für das Seminar schon mal etwas Geld sparen. Selbst wenn es ein paar Monate dauern sollte, kann die Nachschulung nicht einfach wegfallen, denn es gibt dafür keine Verjährungsfrist. Man kann eine Nachschulung nur verhindern, wenn man innerhalb der Rechtsmittelfrist erfolgreich Widerspruch einlegt). Beispiele für Verkehrsdelikte bei denen man Punkte in Flensburg bekommt:

  • 21 km/h schneller als das Limit,
  • Vorfahrtverletzungen,
  • Fahren bei Rot,
  • Überholen im Verbotsbereich,
  • oder bestimmte technische Mängel am Fahrzeug.

Achtung:
Auch wenn Ihnen das Fahrzeug nicht gehört, sollten Sie dennoch immer vor Fahrtbeginn überprüfen, ob das Fahrzeug in einem technisch einwandfreien Zustand und verkehrsicher ist. Nicht verkehrsicher sind zum Beispiel abgefahrene Reifen oder nicht eingetragene Veränderungen am Fahrwerk.

Für die Verkehrsdelikte gibt es 2 Kataloggruppen, nämlich Gruppe A und Gruppe B. Wenn man auch nur einen Verstoß aus Katalog A begeht, kann man durchaus zum Besuch eines Aufbauseminars aufgefordert werden. Dazu gehören zum Beispiel:

Missachten der Vorfahrt, unerlaubtes Wenden, Rückwärtsfahren, Unfallflucht, mangelnder Sicherheitsabstand, unterlassene Hilfeleistung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, fahrlässige Tötung, Körperverletzung, Trunkenheit oder Fahren unter Drogeneinfluss, Nötigung, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotene Fahrgastbeförderung, Nutzung von unversicherter oder nicht zugelassener Fahrzeuge, (z.B. ohne Betriebserlaubnis), Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot, stark überhöhte Geschwindigkeit ab 21 km/h Überschreitung, falsches Überholen oder Abbiegen, falsches Verhalten an: Bahnübergängen, öffentlichen Verkehrsmitteln und Schulbussen, Zebrastreifen, Ampeln, am STOP-Schild, oder falsches Verhalten gegenüber eines Verkehrpolizisten.

Bei den Verkehrsdelikten die in Katalog B aufgezählt sind muss man erst beim 2. mal erwischen zur Nachschulung.
Zum Beispiel bei:

Straftaten und Verkehrsdelikte die nicht in Katalog A stehen und mindestens 40 EURO Geldbuße kosten oder Kennzeichenmissbrauch.


Beim falsch Parken und anderen Verkehrsdelikten bis 35 Euro bekommt man nur eine Verwarnung. Das ist zwar ärgerlich, aber im Gegensatz zu einer Bußgeldstrafe oder einer Straftat nicht ganz so schlimm. Bei diesen Delikten bekommen Sie keine Punkte in Flensburg.

Muss man den Führerschein abgeben?

Ein Aufbauseminar muss innerhalb einer bestimmten Frist besucht werden. Wer diese verpasst, muss den Führerschein tatsächlich abgeben und zwar solange, bis er die Bescheinigung über den Besuch des Seminars vorlegen kann. Es ist deshalb sehr wichtig, dass man sich direkt nach dem Bescheid vom Amt um einen Platz in einem Aufbauseminar kümmert, da diese nicht in regelmässigen Abständen abgehalten werden. Ansonsten muss man wegen eines Aufbauseminars seinen Führerschein nicht abgeben, es sei denn man begeht ein Verkehrsdelikt bei dem man sowieso ein Fahrverbot bekommt. Zum Beispiel bei Trunkenheit am Steuer mit über 0,5 Promille.