Wer bei seiner Versicherung falsche Angaben macht, kann unter Umständen seinen Versicherungs-Schutz verlieren.
Ein Fahrzeughalter hatte seinen Wagen als gestohlen gemeldet. Er gab bei der Aufnahme der Schadensanzeige einen anderen Kilometerstand an als später bei der Versicherung. Diese verweigerte daraufhin die Zahlung und bekam vor Gericht Recht, da der Fahrzeughalter nicht beweisen konnte, das er keinen Versicherungsbetrug begehen wollte.
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