Wer nicht richtig geparkt hat und zum Beispiel in der zweiten Reihe steht, kann bei einem Unfall, an dem das falsch geparkte Fahrzeug beteiligt war, zur Kasse gebeten werden.
Es kommt aber immer darauf an, wie und wieso das falsch geparkte Fahrzeug in den Unfall verwickelt war. Meist muss der Parksünder mit einer Teilschuld rechnen und muss 25 Prozent des Unfallschadens übernehmen. In Einzelfällen kann es aber auch vorkommen, das der Parksünder auch mehr als 25 Prozent zahlen muss oder ihm auch gar keine Schuld zugesprochen wird. Am besten ist es, immer Ordnungsgemäß zu parken, wenn aus auch zum Beispiel nur 2 Minuten vor dem Geldautomaten ist. Bei einem Unfall kann einem das dann unter Umständen sehr teuer zu stehen kommen.
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