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(c) Fahrschule Nagel 2005



Warnleuchte kein Notfall
Falsch getankt
Frühjahr in Sicht
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Vorsicht bei falschen Angaben
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Vorsicht beim Hupen
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Versicherung rechtzeitig bezahlen









Imke

Kathrin

Caro


Junior


Schulterblick nicht vergessen! 15.03.2020


Laut einem Anwaltsverein ist man, wenn man als Linksabbieger in einen Unfall verwickelt ist, bei dem es um ein Überholmanöver geht, immer mitschuldig.

Als Linksabbieger muss man immer darauf achten, dass kein anderes Auto hinter einem vorbeifährt. Laut Gesetz muss man zweimal den Schulterblick einsetzen. Der erste Schulterblick bevor man blinkt und den zweiten Schulterblick bevor man links abbiegt.