Wer ein Cabriolet fährt, muss sich bei seiner Kasko-Versicherung darüber informieren, was genau abgedeckt ist.
Kommt man zum Beispiel in einen Platzregen und kommt nicht mehr dazu, dass Verdeck zu schliessen, bekommt von der Versicherung in der Regel den Schaden nicht ersetzt, da es sich nicht um eine Überschwemmung handelt. Auch ein aufgeschlitztes Stoffdach ist nur durch die Vollkasko-Versicherung abgedeckt. Gestohlene Sachgegenstände sind auch nur bedingt versichert. Nur fest eingebaute Gegenstände, wie zum Beispiel das Radio sind versichert. Andere lose Gegenstände, wie zum Beispiel eine Brille oder CDs sind nicht versichert, können aber gegebenenfalls der Hausrat gemeldet werden.
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