Wer sich eine Garage oder einen Abstellplatz für sein Fahrzeug mieten will und ein etwas größeres Auto besitzt, sollte vor der Anmietung erst ausmessen, ob das Fahrzeug in die Garage oder auf den Abstellplatz passt.
Ein Besitzer eines großen Jeeps hatte einen Abstellplatz in einer Tiefgarage gemietet. Den Vertrag hatte er für ein Jahr festgelegt. Als er den Jeep das erste mal auf seinen gemieteten Platz stellen wollte, hat er bemerkt, dass der Platz zu klein ist und sein Wagen dort nicht parken kann. Er wollte darauf hin den Vertrag kündigen, mit der Begründung, dass der Vermieter gesagt hätte, dass der Abstellplatz groß genug sei für seinen Jeep. Der Mieter muss aber, laut einem Gericht, selbst darauf achten, dass der Platz groß genug ist für sein Fahrzeug und darf nicht auf die Aussagen des Vermieters vertrauen. Deshalb musste er auch den Vertrag einhalten und für ein Jahr die Miete zahlen.
|