Laut des Deutschen Anwaltverein in Berlin verstößt man, wenn man an einer Tankstelle einen Unfall verursacht, nur gegen die Sorgfaltspflicht, da bei einer Tankstelle nicht die selben Regeln zählen wie im fließenden Strassenverkehr. Sie berufen sich dabei auf ein Urteil eines Oberlandesgerichts.
Da auf dem Tankstellengelände nur die allgemeine Sorgfaltspflicht zählt und nicht die erhöhte Sorgfaltspflicht muss man im Falle eines Unfalls auf dem Gelände lediglich mit einer geringen Geldbuße rechnen.
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