Wenn man sich von Bekannten oder der Familie ein Auto leiht, um damit in Urlaub zu fahren, sollte man sich vorsichtshalber eine Vollmacht für das Ausleihen des Fahrzeuges geben lassen.
Wer z.B. in osteuropäischen Urlaubsländern einen Unfall hat, oder etwas aus dem Wagen gestohlen bekommt und deswegen zur Polizei muss, kann unter Umständen an der Weiterfahrt gehindert werden, wenn keine Vollmacht für das Fahren mit dem mitgeführten Fahrzeug vorgelegt werden kann. Innerhalb der EU wird man zwar selten deswegen kontrolliert, aber sinnvoller Weise sollte man immer eine Vollmacht für ein geliehenes Fahrzeug dabei haben.
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