Wenn man seinen Wagen in einer Werkstatt auf Gasbetrieb umbauen lassen möchte, muss die Werkstatt vorher testen, ob der Wagen überhaupt auf Gasbetrieb umgebaut werden kann.
Ein Mann hat eine Werkstatt verklagt, die einen Wagen umgebaut hatte und vorher aber nicht überprüft hat, in wie weit das überhaupt möglich ist bei dem Model. Als der Fahrer des Wagens nach einigen Tausend Kilometern zur Inspektion musste, wurden erhebliche Mängel festgestellt, die durch den Umbau entstanden waren und den Motor bereits ziemlich hingerichtet hatten. Der Mann bekam vom Gericht Recht und die Werksatt musste Schadensersatz bezahlen und den Betrag für die Gasanlage zurückerstatten.
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