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(c) Fahrschule Nagel 2005



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Anhänger beleuchten 10.02.2007



Wenn man einen Anhänger zum Beispiel vor seinem Haus abstellt, muss man diesen gut beleuchten, ansonsten muss man bei einem Unfall für den Schaden mit aufkommen.

So passierte es einem Fahrer, der den Anhänger seines Transporters auf der rechten Straßenseite abgestellt hatte. Da ein paar Meter weiter eine Straßenlampe stand, dachte er, dass er den Hänger nicht mehr extra beleuchten muss. In der gleichen Nacht krachte ihm dann aber ein Autofahrer in den Hänger, weil dieser für den Fahrer nicht zu erkennen war. Der Besitzer des Transportanhängers wurde dann von dem Autofahrer verklagt, da der Hänger nicht beleuchtet war. Auf Grund dieser Tatsache, hatte das Gericht beschlossen, dass der Besitzer des Hängers eine Mitschuld trägt und für einen Teil des Schadens mit aufkommen muss.