AKTUELLES
 

  UNSER TEAM
 

  DIE FAHRSCHULE
 

  DIE FAHRZEUGE
 

  DIE AUSBILDUNG
 

  KURSZEITEN
 

  BEHÖRDENGÄNGE
 

  FÜHRERSCHEINKLASSEN
 

  DIE PRÜFUNG
 

  DIE PROBEZEIT
 

  UNSERE PREISE
 





  DIE NACHSCHULUNG
 

  TREIBSTOFF SPAREN
 

  IMPRESSUM
 

  KONTAKT
 

  HÄUFIGE FRAGEN
 




  GÄSTEBUCH
 

  STARTSEITE
 

  DATENSCHUTZ
 


54788 Seitenabrufe
(c) Fahrschule Nagel 2005



Warnleuchte kein Notfall
Falsch getankt
Frühjahr in Sicht
Fahrgemeinschaften bilden
Vorsicht bei falschen Angaben
Navigation im Auto
Vorsicht beim Hupen
Motorrad vor der Fahrt prüfen
Versicherung rechtzeitig bezahlen









Imke

Kathrin

Caro


Junior


SMS lesen während der Fahrt verboten 04.10.2006



Während der Fahrt eine SMS oder etwas anderes vom Handy abzulesen ist ein Verstoß der Straßenverkehrsordnung.

Dies bestätigte der Senat dem Oberlandesgericht Hamm, wo ein Lastkraftwagenfahrer zu einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt wurde. Der Fahrer hatte während der Fahrt eine Nummer auf dem Display seines Telefons abgelesen, die er dann über die Freisprechanlage von seinem Diensthandy aus anrufen wollte. Der Richter wies bei der Verurteilung darauf hin, dass einem Fahrer die Benutzung des Mobiltelefons nicht erlaubt ist, wenn er das Handy dazu aufnehmen oder halten muss. "Benutzung" umfasst dabei alle Bedienfunktionen des Handys.