Während der Fahrt eine SMS oder etwas anderes vom Handy abzulesen ist ein Verstoß der Straßenverkehrsordnung.
Dies bestätigte der Senat dem Oberlandesgericht Hamm, wo ein Lastkraftwagenfahrer zu einer Geldstrafe von 100 Euro verurteilt wurde. Der Fahrer hatte während der Fahrt eine Nummer auf dem Display seines Telefons abgelesen, die er dann über die Freisprechanlage von seinem Diensthandy aus anrufen wollte. Der Richter wies bei der Verurteilung darauf hin, dass einem Fahrer die Benutzung des Mobiltelefons nicht erlaubt ist, wenn er das Handy dazu aufnehmen oder halten muss. "Benutzung" umfasst dabei alle Bedienfunktionen des Handys.
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