Wer durch Baustellen fährt, muss besonders vorsichtig sein. Wenn ein Autofahrer zum Beispiel durch eine Unebenheit im Boden sein Auto beschädigt, muss er für die Reparatur selbst aufkommen.
Der Deutsche Anwaltverein in Berlin weißt dabei auf ein Urteil des Landgerichts Erfurt hin (Az.: 9 O 2203/03). Bei dieser Verhandlung ging es um einen Autofahrer, der sich seine Ölwanne an einem Randstein aufgerissen hatte, während er durch eine Baustelle, welche direkt vor seinem Parkplatz war, fuhr. Durch den Riss in der Wanne hatte er Öl verloren, wodurch dann auch der Motor des Wagens kaputt gegangen ist.
Die Schadensersatzklage, welche er gegen die Kommune erhob, wurde abgelehnt, weil er nicht achtsam genug durch die Baustelle fuhr und laut dem Landgericht Erfurt eine "gesteigerte Aufmerksamkeit in schwierigen Verkehrslagen " von den Verkehrsteilnehmern zu erwarten sei.
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