Wenn man innerhalb des Kalenderjahres sein Fahrzeug verkauft, oder einfach nur abmeldet, sollte man, laut ADAC, daran denken, dass man bei seiner Versicherung die zuviel gezahlten Beiträge wieder zurück fordert.
Die meisten Versicherungen behalten die Prämien einfach ein, bis man das nächste Fahrzeug anmeldet.
Laut ADAC ist das aber ein Rechtverstoß, auch die ADAC Anwälte sagen, dass die Versicherungen das Guthaben höchstens bis zum Jahresende einbehalten dürfen.
Wer eine neue Versicherung sucht, sollte auch auf alle Vertragsbedingungen achten, nicht nur auf den Jahresbeitrag.
Auch sehr wichtig sind die Regelungen bei Schäden die durch Tiere verursacht wurden.
Die meisten Versicherungen sind nur auf Wildschäden spezialisiert, während einige andere auch bei Marderbissen und auch bei Schäden durch Haus- und Nutztiere zahlen.
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