Mit einer Novelle will das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) bereits ab Januar
die Straßen-Verkehrsrordnung ergänzen:
Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere auch eine geeignete Bereifung.
Die nicht nur vom ADAC schnell "Winterreifenpflichtig" titulierte Änderung zielt in ihrer Gesamtheit vor allem auf
winterliche Straßenverhältnisse.
Es existiert weder eine so genannte Winterreifenpflicht noch eine Pflicht, im Winter nur Reifen zu benutzen, die
durch eine M+S Einprägung gekennzeichnet sind. Es ist auch nicht beabsichtigt, eine solche Pflicht einzuführen.
Das Bundesministerium beabsichtigt lediglich, die jetzt schon bestehende Pflicht, die Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges an die Wetterverhältnisse in der StVO hervorzuheben.
Wer allerdings ohne "geeignete Winterbereifung" (z.B. abgefahrene Sommerreifen) im Schneematsch unterwegs ist riskiert 20 ¤ Verwarnungsgeld. Eine Behinderung durch einen Dreher im Schnee kostet sogar 40 ¤ und einen Punkt.
Versicherungstechnisch muss jeder Kraftfahrer auch mit Winterreifen sowiso immer die Fahrweise den Witterungsbedingungen anpassen, da sonst ein Verlust des Versicherungsschutzes besteht.
Eigentlich hat sich fast nichts geändert.
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