AKTUELLES
 

  UNSER TEAM
 

  DIE FAHRSCHULE
 

  DIE FAHRZEUGE
 

  DIE AUSBILDUNG
 

  KURSZEITEN
 

  BEHÖRDENGÄNGE
 

  FÜHRERSCHEINKLASSEN
 

  DIE PRÜFUNG
 

  DIE PROBEZEIT
 

  UNSERE PREISE
 





  DIE NACHSCHULUNG
 

  TREIBSTOFF SPAREN
 

  IMPRESSUM
 

  KONTAKT
 

  HÄUFIGE FRAGEN
 




  GÄSTEBUCH
 

  STARTSEITE
 

  DATENSCHUTZ
 


54220 Seitenabrufe
(c) Fahrschule Nagel 2005



Warnleuchte kein Notfall
Falsch getankt
Frühjahr in Sicht
Fahrgemeinschaften bilden
Vorsicht bei falschen Angaben
Navigation im Auto
Vorsicht beim Hupen
Motorrad vor der Fahrt prüfen
Versicherung rechtzeitig bezahlen









Imke

Kathrin

Caro


Junior


Neue Bußgeldregel 2006 beim Mindestabstand 03.01.2006



2006 wird das Bußgeld bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes erhöht. Bei der Geschwindigkeit von 80 km/h bis zu 130 km/h muss nun mit einem Betrag zwischen 40 Euro und 200 Euro und sogar Fahrverbot gerechnet werden, wenn man keinen ordnungsgemäßen Abstand hält. Der kleinste Betrag muss gezahlt werden, wenn der Abstand weniger als ein Viertel des Tachowertes beträgt, also bei 80 km/h weniger als 20 Meter. Die Höchststrafe von 200 Euro oder 3 Monate Fahrverbot muss gezahlt werden, wenn bei über 100 km/h der Abstand nicht mindestens ein Zwanzigstel des Tachowertes ist, also bei 100 km/h wären das fünf Meter. Wenn man mehr als 130 km/h schnell ist und den Mindestabstand nicht einhält, muss man sogar mit Bußgeldern zwischen 60 Euro und 250 Euro und Fahrverbot bis zu 3 Monate rechnen.