2006 wird das Bußgeld bei Nichteinhaltung des Mindestabstandes erhöht.
Bei der Geschwindigkeit von 80 km/h bis zu 130 km/h muss nun mit einem Betrag zwischen 40 Euro und 200 Euro und sogar Fahrverbot gerechnet werden, wenn man keinen ordnungsgemäßen Abstand hält. Der kleinste Betrag muss gezahlt werden, wenn der Abstand weniger als ein Viertel des Tachowertes beträgt, also bei 80 km/h weniger als 20 Meter. Die Höchststrafe von 200 Euro oder 3 Monate Fahrverbot muss gezahlt werden, wenn bei über 100 km/h der Abstand nicht mindestens ein Zwanzigstel des Tachowertes ist, also bei 100 km/h wären das fünf Meter. Wenn man mehr als 130 km/h schnell ist und den Mindestabstand nicht einhält, muss man sogar mit Bußgeldern zwischen 60 Euro und 250 Euro und Fahrverbot bis zu 3 Monate rechnen.
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