Falls man sein Auto in der Werkstatt abgeben will und diese vielleicht schon geschlossen hat, sollte man auf keinen Fall seinen Schlüssel in deren Briefkasten werfen. Die Versicherung übernimmt nämlich dann bei Diebstahl keine Haftung.
Dieses Urteil fällte das Oberlandesgericht in Celle am 09.07.2005 zu Gunsten einer Versicherung, nach dem ein Auto in so einem Fall am nächsten Morgen verschwunden war. Der Mann hatte mit der Werkstatt vereinbart, sein Auto am Abend abzustellen und den Schlüssel in den Briefkasten zu werfen. Da das Gelände frei befahrbar und gut zu beobachten war , hat das Gericht entschieden, dass der Fahrer grob fahrlässig gehandelt hatte. Der Kläger hätte selbst bemerken müssen, wie riskant die Sache war.
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