Dreht der Beifahrer im abgestellten Auto den Zündschlüssel zu weit, wenn er Radio
hören will, und der Wagen fährt los und verursacht einen Schaden, muß die
private Haftpflichtversicherung
dafür aufkommen.
Das hat das Oberlandesgericht Celle entschieden. (Az.:8 W 9/05). (dpa)
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