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Nicht immer klare Vorgaben im Verkehr 20.06.2006



Durch die "Rechts vor Links Regel", Ampeln, Vorfahrts- und Stoppschilder sind die Vorfahrtsregeln gut einzuhalten.
Dennoch gibt es Situationen, in der die Strassenverkehrsordnung nicht immer klare Vorgaben macht.

Zum Beispiel der zeitgleiche Spurwechsel auf mehrspurigen Strassen und Autobahnen. Eigentlich zählt auch dort das Rechtsfahrgebot. Jeder Fahrer muss nach dem Überholmanöver so schnell er kann wieder auf die rechte Spur fahren. Laut eines Mitarbeiters des ADAC darf man bei drei Spuren auch auf der mittleren fahren, wenn rechts nur ab und zu mal ein Fahrzeug auftaucht. Da der Nachfolgende Verkehr beim Ein- und Ausscheren nicht behindert werden darf, muss der Überholende gegebenenfalls beim Spurwechsel warten.
Was aber, wenn auf einer dreispurigen Autobahn zwei Fahrer gleichzeitig (einer von links und einer von rechts ) auf die Mittelspur fahren wollen? Laut dem ADAC Sprecher ist dies ein Problem, welches der Gesetzesgeber nicht gelöst hat. Fahrer müssen sich hier, zum Beispiel durch Handzeichen, verständigen.
Das gleiche zählt auch an Autobahnkreuzen, bei denen die Aus- gleichzeitig die Auffahrtsspur ist. Aber hier gilt auch: Nur auf die Autobahn auffahren, wenn der Verkehr dadurch nicht behindert wird. Auf der Beschleunigungsspur heißt dass, kräftig Gas geben und erst am Ende der Spur auf die Autobahn wechseln. Durch einige Ignoranten, die einfach mit Tempo 50 direkt am Anfang der Beschleunigungsspur auf die Autobahn auffahren, werden laut eines Sprechers des Auto Club Europa (ACE) andere Fahrer sehr stark gefährdet.
Anders bei einer verengten Fahrbahn auf der Autobahn. Hier müssen nach Angaben des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) alle das Reißverschlussverfahren (wichtig: erst kurz vor Beginn der verengten Fahrbahn ) anwenden.

Generell gilt vorm Spurwechsel: Immer in den Rückspiegel sehen, Schulterblick anwenden und blinken. Erst wenn die Fahrbahn frei ist, die Spur wechseln.