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(c) Fahrschule Nagel 2005



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Imke

Kathrin

Caro


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Nicht immer gleich Nebelschlussleuchte 23.08.2005



Wenn es plötzlich anfängt sehr stark zu regnen oder zu schneien, oder die Sicht durch dichten Nebel sehr schlecht ist, hat man als Fahrer oft das Gefühl gegen eine weisse Wand oder ins ''Nichts'' zu fahren. Wer in so eine Situation kommt muss sofort die Geschwindigkeit drosseln, denn laut Gesetzgeber darf man bei einer Sichtweite von weniger als 50 Metern nicht schneller als 50 km/h fahren (StVO § 3). Viele Autofahrer machen aber den Fehler erst einmal die Nebelschlussleuchte einzuschalten, diese darf aber erst benutzt werden, wenn die Sichtweite weniger als 50 Meter beträgt (StVO § 17). Wer also die Warnleuchte mit intensiver Leuchtkraft einschaltet, darf im Umkehrschluss gleichzeitig nicht mit mehr als 50 km/h unterwegs sein. Ärgerlich für die anderen Fahrer ist, wenn man vergisst die Nebelschlussleuchte bei besseren Sichtverhältnissen wieder auszuschalten, weil man dann sehr stark blendet. Deshalb sollte ein regelmäßiger Blick auf die Kontrollleuchten genauso zur Routine gehören wie der Schulterblick beim Überholen.