Frankfurt/Main - Auch wenn eine Fußgängerampel «grün» anzeigt, darf ein Passant die Straße nicht «blindlings» überqueren. Darauf hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hingewiesen.
Andernfalls riskiert er nach dem Richterspruch, bei einem Unfall auf einem Teil seines Schadens sitzen zu bleiben, da ihn ein Mitverschulden trifft (Az.: 3 U 249/03).
Das Gericht hob mit seinem Urteil eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt auf und gab der Schadensersatzklage eines Fußgängers nur zum Teil statt. Der Kläger hatte die Fahrbahn überquert, als eine Fußgängerampel «grün» anzeigte. Zugleich bog jedoch auch eine Straßenbahn ab. Die Bahn erfasste den Kläger und verletzte ihn schwer. Das Landgericht ging davon aus, allein der Straßenbahnführer sei für den Unfall verantwortlich und gab der Klage in vollem Umfang statt.
Das OLG korrigierte mit seinem in der Zeitschrift «OLG-Report» veröffentlichten Urteil diesen Richterspruch. Der Kläger hätte sich mit kurzen Seitenblicken davon überzeugen müssen, dass er die Fahrbahn gefahrlos überqueren könne, meinten die Richter. Sie kürzten daher seine Ansprüche um immerhin 20 Prozent.