Wer falsch parkt muss damit rechnen, dass sein Fahrzeug nicht mehr da ist, wenn er wieder von seinen Erledigungen zurückkommt. Auch dann, wenn keine Behinderung von Anderen vorliegt.
So ein Automobil-Club. Wenn man zum Beispiel auf einem Behinderten-Parkplatz oder in einer Feuerwehrausfahrt steht, kann man davon ausgehen, dass das Fahrzeug nicht mehr da ist, wenn man wieder zurückkommt. Wird man beim Falschparken auf solchen Plätzen erwischt, wird das Fahrzeug mit ziemlicher Sicherheit abgeschleppt werden. Die Kosten fürs das Abschleppen muss man selbstverständlich selbst tragen.
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