Spaßfahrer aufgepasst! Für folgende und alle anderen Verstöße gilt: Auch Unwissenheit schützt nicht vor Bußgeld.
Wenn die Polizei bei einem Fahrer denkt, dass er den Tatbestand - unnützes Hin- und Herfahren innerorts - erfüllt, muss dieser ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro bezahlen. Wer durch eine tiefe Pfütze fährt und das Schmutzwasser auf Radfahrer oder Fußgänger spritzt, muss mit einem Bußgeld von 10 Euro Rechnen.
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