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(c) Fahrschule Nagel 2005



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Kein Funkgerät am Steuer 15.08.2011



Wer beim Fahren ein Funkgerät benutzt, kann genau so bestraft werden, wie bei der Handynutzung am Steuer.

Laut einem Urteil ist ein Funkgerät einem Handy gleichgestellt und somit die Benutzung im Strassenverkehr verboten. Ein Fahrer hatte vor Gericht darauf hingewiesen, dass man bei einem Funkgerät keine Nummern wählen muss. Das Gericht hielt dies aber für irrelevant. Es kommt auch nicht darauf an, wie ein Gespräch geführt wird. Es handelt sich in jedem Fall um eine Ordnungswidrigkeit.