Wer mit seinem Fahrzeug beim rückwärts Fahren einen Unfall verursacht, haftet meist voll für den dadurch entstandenen Schaden.
Sobald der Rückwärtsgang eingelegt ist, hat man eine so genannte Sorgfaltspflicht. Ein Autofahrer hatte beim rückwärts Fahren aus einer Parklücke einen anderen Fahrer gerammt, der gerade auf der Strasse angehalten hatte. Dieser zog vor Gericht und bekam Recht, da der Ausparker beim rückwärts Fahren sich nicht sorgfältig genug umgesehen hat und somit seine Sorgfaltspflicht verletzt hat.
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