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Parken im Halteverbot 26.04.2011



Wer sein Fahrzeug im absoluten Halteverbot parkt, riskiert ein Umsetzen des Fahrzeuges. Laut eines Gerichtsurteils (Az.: VG 11 K 279 10) ist es nicht wichtig, ob das Fahrzeug ein erhebliche Verkehrsbehinderung darstellt oder nicht, das Fahrzeug kann in jedem Fall umgesetzt werden.

Ein Fahrer hatte seinen Wagen vor einer Schule im absoluten Halteverbot abgestellt. Der Wagen wurde umgesetzt und der die Kosten dafür musste der Fahrzeughalter selbst übernehmen. Der Fahrer klagte, da er nicht Begründen konnte, wieso dort ein absolutes Halteverbot besteht. Da ein Fahrzeugführer aber nicht selbst darüber zu entscheiden hat, ob ein absolutes Halteverbot gerechtfertig ist, gab der Richter den Behörden recht und der Fahrer musste eine Strafe in Höhe von 125 Euro zahlen.