AKTUELLES
 

  UNSER TEAM
 

  DIE FAHRSCHULE
 

  DIE FAHRZEUGE
 

  DIE AUSBILDUNG
 

  KURSZEITEN
 

  BEHÖRDENGÄNGE
 

  FÜHRERSCHEINKLASSEN
 

  DIE PRÜFUNG
 

  DIE PROBEZEIT
 

  UNSERE PREISE
 





  DIE NACHSCHULUNG
 

  TREIBSTOFF SPAREN
 

  IMPRESSUM
 

  KONTAKT
 

  HÄUFIGE FRAGEN
 




  GÄSTEBUCH
 

  STARTSEITE
 

  DATENSCHUTZ
 


68032 Seitenabrufe
(c) Fahrschule Nagel 2005



Warnleuchte kein Notfall
Falsch getankt
Frühjahr in Sicht
Fahrgemeinschaften bilden
Vorsicht bei falschen Angaben
Navigation im Auto
Vorsicht beim Hupen
Motorrad vor der Fahrt prüfen
Versicherung rechtzeitig bezahlen









Imke

Kathrin

Caro


Junior


Nicht betrunken fahren 04.10.2010



Durch die so genannte "Trunkenheitsklausel" kann einen Fahrer das Trinken am Steuer teuer zu stehen kommen.

Laut eines Versicherungsexperten können Versicherungen durch diese Klausel von dem Versicherten bis zu 5000 Euro bei einem Unfall verlangen, wenn diese betrunken einen Unfall verursacht haben. Die Versicherung überprüft, ob der Unfall durch den Alkoholeinfluss verursacht wurde, auch bei weniger als 1,1 Promille. Auch wenn Schäden am Fahrzeug eines Betroffenen von der Versicherung bezahlt werden, muss der betrunkene Unfallverursacher den Schaden an seinem Wagen selbst zahlen und muss auch noch damit rechnen, dass er seine Versicherungspolice verlieren wird.