Wenn zum Beispiel am Strassenrand Mäharbeiten erledigt werden und dadurch an einem vorbeifahrenden Fahrzeug ein Steinschlag entsteht, bekommt der Fahrer diesen Schaden ersetzt. So entschied ein Gericht in Rheinland-Pfalz.
Sogar wenn das Mähfahrzeug eine Schutzvorrichtung dafür hat, bekommt der Fahrer den Schaden ersetzt, da man ein Fehlverhalten des Fahrers von dem Mähfahrzeug nicht ausschließen kann.
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