Ein Fahrradfahrer, der beim Überfahren eines Gegenstandes stürzt, bekommt nicht immer Schadensersatz.
Eine Radfahrerin ist über den Schlauch einer Reinigungsfirma gestürzt und hat sich dadurch ihre Kleidung beschmutzt und das Rad teilweise zerstört. Sie wollte daraufhin von der Firma Schadensersatz. Die Klage wurde vor Gericht abgewiesen, da der gelbe Schlauch gut zu erkennen war und dazu noch ein Wagen der Firma am Strassenrand stand. Die Radfahrerin hätte langsamer fahren müssen und gegebenenfalls das Rad schieben müssen.
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