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(c) Fahrschule Nagel 2005



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Imke

Kathrin

Caro


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Abschleppkosten müssen übernommen werden 07.08.2008



Wer sein Fahrzeug länger als die erlaubte Zeit auf einem Parkplatz eines Kaufhauses stehen lässt, muss für die Abschleppkosten aufkommen.

So erging es einem Fahrer, der seinen Wagen auf einem Parkplatz eines Einkauf-Zentrums parkte und dann eine Veranstaltung ein paar Strassen weiter besuchte. Er parkte wesentlich länger als die erlaubten 1,5 Stunden auf dem Parkplatz und wurde deshalb abgeschleppt. Die Kosten in Höhe von 165 Euro musste er selber tragen.