Wer in einem Stau steht, der wegen eines Unfalls entstanden ist, muss so schnell es geht eine sogenannte Rettungsgasse für Krankenwagen, Notarzt, etc. bilden.
Meist zählt bei einem Unfall jede Sekunde, deshalb ist es für Rettungsfahrzeuge besonders wichtig, dass sie so schnell wie möglich an eine Unfallstelle gelangen. Die Grundregel der Strassenverkehrsordnung besagt, dass bei Strecken ausserhalb von Ortschaften, die mindestens 2 Fahrstreifen für jede Richtung haben, die Rettungsgasse in der Mitte gebildet werden muss (man muss auch beachten, dass der Standstreifen in Deutschland nur von Pannenfahrzeugen für die Durchfahrt benutzen werden darf). Sind anstatt 2 sogar 3 Fahrbahnen vorhanden, muss die Rettungsgasse zwischen der linken und der mittleren Bahn gebildet werden. Wer sich nicht an diese Regeln hält muss laut der Strassenverkehrsordnung mit einem Verwarnungsgeld rechnen.
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