Wer an einem Bus vorbei fährt oder dahinter halten muss, hat immer damit zu rechnen, dass jeden Moment ein Fussgänger auftaucht.
Ein Gericht hat einem Fussgänger fast das komplett geforderte Schmerzensgeld zugesprochen, da ein Fahrer mit Schrittgeschwindigkeit, also mit deutlich verminderter Geschwindigkeit, an einem Bus vorbeifahren muss. Der Fahrer hatte darauf bestanden, das die Klägerin "Grob Fahrlässig" gehandelt hat, da Sie ohne auf den Verkehr zu achten vor dem Bus auf die Strasse gelaufen war. Weil der Fahrer aber viel zu schnell war, muss dieser den Grossteil der Schuld tragen.
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