Nach einer Fachzeitschrift ist es nicht immer der Fall, dass ein Fahrer, der ohne Fremdverschulden von der Straße abkommt, seinen Versicherungsschutz verliert.
Laut dieser Fachzeitschrift hatte ein Oberlandesgericht ein Urteil gegen eine Versicherung ausgesprochen, die einem Fahrer, der gegen einen Baum gefahren ist, den Schaden nicht zahlen wollte. Der Fahrer sagte, er habe, bevor er von der Straße abgekommen war, nur mal kurz zum Beifahrersitz gesehen. Die Versicherung hatte dies dann als grob fahrlässig dargestellt, was das Oberlandesgericht jedoch widerlegte und die Versicherung musste zahlen, da sie das Gegenteil nicht beweißen konnte.
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