Laut Beschluss des Bundestages zählt in Zukunft für Fahranfänger die noch keine 21 Jahre alt sind, die Null Promille Grenze
Wer unter 21 Jahren alkoholisiert am Steuer "erwischt" wird, bekommt seine Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert, zwei "Flensburger Punkte" und muss außerdem ein Bußgeld in Höhe von 125 Euro zahlen.
|