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(c) Fahrschule Nagel 2005



Warnleuchte kein Notfall
Falsch getankt
Frühjahr in Sicht
Fahrgemeinschaften bilden
Vorsicht bei falschen Angaben
Navigation im Auto
Vorsicht beim Hupen
Motorrad vor der Fahrt prüfen
Versicherung rechtzeitig bezahlen









Imke

Kathrin

Caro


Junior


Alkoholverbot 24.05.2007



Laut Beschluss des Bundestages zählt in Zukunft für Fahranfänger die noch keine 21 Jahre alt sind, die Null Promille Grenze

Wer unter 21 Jahren alkoholisiert am Steuer "erwischt" wird, bekommt seine Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert, zwei "Flensburger Punkte" und muss außerdem ein Bußgeld in Höhe von 125 Euro zahlen.