Bei einem Unfall sollten die Verkehrsteilnehmer und Pannenhelfer nur mit einer auffälligen gelben oder orangenen Warnweste am Unfallort umherlaufen. Ganz wichtig ist das, wenn zum Beispiel durch Regen oder Nebel die Sicht sehr schlecht ist.
Auch wenn es in Deutschland privaten Fahrern per Gesetzt noch nicht vorgeschrieben ist, Warnwesten im Fahrzeug mitzuführen, sollte man trotzdem nicht darauf verzichten, da so unnötige Unfalle verhindert werden können. Vor allem wer jetzt in den Osterferien in Urlaub fährt, muss bedenken, dass es in einigen europäischen Ländern ( Portugal, Slowakei, Belgien, Kroatien, Italien, Norwegen, Österreich, Montenegro und Spanien ) Pflicht ist eine Warnweste mit dem europäische Kontrollzeichen EN 471 im Fahrzeug zu haben, da man diese bei Unfällen ausserhalb geschlossener Ortschaften tragen muss.
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