Nach Angaben des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin müssen Fahrer beim Linksabbiegen besonders Vorsichtig sein. Diese müssen nämlich nach einem Unfall auch dann Schadensersatz leisten, wenn andere Fahrer zu schnell waren, so der DAV mit Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Plön (Az.: 2 C 1197/04).
In diesem Fall war der Angeklagte nach Angaben zufolge beim Linksabbiegen mit einem Auto aus dem Gegenverkehr zusammengestoßen. Der Fahrer dieses Autos war innerhalb einer 60er Zone mit 74 km/h zu schnell. Die Schadensersatzforderung dieses Fahrers wies der Angeklagte jedoch zurück, weil dieser ja schließlich viel zu schnell gefahren sei.
Dennoch wurde der Angeklagte zur vollen Übernahme des Schadens verurteilt, da er als Linksabbieger besonders vorsichtig und defensiv fahren und alle Vorsichtsmaßnahmen treffen muss. Hätte der Angeklagte dies gemacht, hätte er den entgegenkommenden Fahrer sehen müssen und so den Unfall vermeiden können.