AKTUELLES
 

  UNSER TEAM
 

  DIE FAHRSCHULE
 

  DIE FAHRZEUGE
 

  DIE AUSBILDUNG
 

  KURSZEITEN
 

  BEHÖRDENGÄNGE
 

  FÜHRERSCHEINKLASSEN
 

  DIE PRÜFUNG
 

  DIE PROBEZEIT
 

  UNSERE PREISE
 





  DIE NACHSCHULUNG
 

  TREIBSTOFF SPAREN
 

  IMPRESSUM
 

  KONTAKT
 

  HÄUFIGE FRAGEN
 




  GÄSTEBUCH
 

  STARTSEITE
 

  DATENSCHUTZ
 


68292 Seitenabrufe
(c) Fahrschule Nagel 2005



Warnleuchte kein Notfall
Falsch getankt
Frühjahr in Sicht
Fahrgemeinschaften bilden
Vorsicht bei falschen Angaben
Navigation im Auto
Vorsicht beim Hupen
Motorrad vor der Fahrt prüfen
Versicherung rechtzeitig bezahlen









Imke

Kathrin

Caro


Junior


Verkehrsrechtsänderung zum 1. Mai 23.04.2006



Ab dem 1. Mai müssen Fahrer, die gegen die Wartepflicht an Bahnübergängen verstoßen, mit höheren Geldstrafen und sogar Fahrverbot rechnen.

Der Paragraph 19 der StVO besagt: Schienenfahrzeuge haben Vorrang auf Bahnübergängen mit Andreaskreuz, auf Bahnübergängen über Fuß-, Feld-, Wald- oder Radwege und in Hafen- und Industriegebieten, wenn an den Einfahrten das Andreaskreuz mit dem Zusatzschild steht "Hafengebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang" oder "Industriegebiet, Schienenfahrzeuge haben Vorrang".

Jeder Verkehrsteilnehmer darf sich solchen Bahnübergängen nur mit angemessener Geschwindigkeit nähern. Wer sich nicht daran hält und zum Beispiel am Bahnübergang nicht anhält, obwohl sich ein Schienenfahrzeug nähert, muss ¤ 50,-- zahlen und bekommt außerdem 3 Punkte in Flensburg.
Vor Andreaskreuzen muss gehalten werden, wenn man ein Schienenfahrzeug sieht oder wenn ein Schienenfahrzeug die Durchfahrt durch Signaltöne deutlich macht. Dies ist auch zu beachten, wenn keine Lichtzeichen oder Schranken neben dem Andreaskreuz vorhanden sind.
Des weiteren muss jeder Fahrer, der bei roten Blinklicht, gelben oder roten Lichtzeichen, senkenden Schranken oder durch einen Bahnmitarbeiter zum Halten aufgefordert wird, anhalten. Hält er sich nicht daran, bekommt er 3 Punkte in Flensburg, muss ¤ 150,-- zahlen und für einen Monat seinen Führerschein "abgeben". Bis zum 1. Mai sind auch in diesen Fällen nur ein Monat Fahrverbot und ¤ 50,-- fällig. Umfährt er eine geschlossene Halbschranke, bekommt er 4 Punkte in Flensburg, muss ¤ 450,-- zahlen und den Führerschein sogar für 4 Monate "abgeben". Dafür werden sogar Radfahrer und Fußgänger mit ¤ 225,-- bestraft.