Ab diesem Jahr wird beim TÜV oder der Dekra ein umfangreiches Testprogramm durchgeführt. Zum ersten mal wird nun auch die Elektronik ( zum Beispiel das Anti-Schleuderprogramm ESP ) in die Untersuchung mit einbezogen, sofern das Fahrzeug über so eine Sonderausstattung verfügt. Das gilt auch für die Airbags bei PKWs.
Wahrscheinlich wird ab dem 01.04.2006 bei der Hauptuntersuchung bei Fahrzeugen die man neu zulässt, eine OBD ( On-Board-Diagnose / Abgasuntersuchung ) durchgeführt.
Des weiteren muss man ab dem 01.05.2006 die Autos den Wetterverhältnissen anpassen. Nach der Neuregelung des § 2 Absatz 3 a der Straßenverkehrsordnung muss man auf jeden Fall die richtigen Reifen auf dem Auto haben und in der Scheibenwaschanlage muss Frostschutzmittel vorhanden sein. Wer dies nicht beachtet, hat mit einer Strafe von 20 Euro zu rechnen und 40 Euro und einen Punkt in Flensburg, wenn der Verkehr gefährdet oder behindert ist. Der Gesetzgeber sagt aber deutlich , dass dies keine „Pflicht“ ist, sondern nur eine „Verpflichtung“ im Winter mit der richtigen Fahrzeugausrüstung auf den Strassen unterwegs zu sein.