Auch wenn die Straßenschilder in geschlossenen Ortschaften verschneit sind, zählt dies nicht als Ausrede nach einem Verstoß, so Dorothee Lamberty, Verkehrsjuristin beim Automobilclub vom Deutschland (AvD) in Frankfurt.
Wenn Sie zum Beispiel ein Stoppschild überfahren, weil es mit Schnee bedeckt ist und von der Polizei angehalten werden, müssen Sie trotzdem ein Bußgeld zahlen, da man an der achteckigen Form auch ein verschneites Stoppschild erkennen muss. Dies gilt bei einem Unfall auch für die dreieckigen Vorfahrt achten Schilder. Auch bei Tempoüberschreitungen kann man die zugeschneiten Schilder nicht als Ausrede nutzen, da man ja davon ausgehen kann, dass man in der Stadt sowieso nur 50 km/h fahren darf. Bei Ortskundigen wird vorrausgesetzt, dass sie auch die Tempo 30 Zonen kennen. Vor dem Parken muss man sogar darauf achten, ob eventuell zugeschneite Halte- oder Parkverbotsschilder vorhanden sind.
Falls man auf der Autobahn geblitzt wird kann es aber sein, wenn man wegen einem verschneiten Tempolimit – Schild die Geschwindigkeit nicht richtig entziffern kann, dass man nicht belangt wird, sofern man keinen Unfall verursacht. Dann kann es sein, das man zur Last gelegt bekommt, dass die Geschwindigkeit der Witterung angepasst werden muss.
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