AKTUELLES
 

  UNSER TEAM
 

  DIE FAHRSCHULE
 

  DIE FAHRZEUGE
 

  DIE AUSBILDUNG
 

  KURSZEITEN
 

  BEHÖRDENGÄNGE
 

  FÜHRERSCHEINKLASSEN
 

  DIE PRÜFUNG
 

  DIE PROBEZEIT
 

  UNSERE PREISE
 





  DIE NACHSCHULUNG
 

  TREIBSTOFF SPAREN
 

  IMPRESSUM
 

  KONTAKT
 

  HÄUFIGE FRAGEN
 




  GÄSTEBUCH
 

  STARTSEITE
 

  DATENSCHUTZ
 


54785 Seitenabrufe
(c) Fahrschule Nagel 2005



Warnleuchte kein Notfall
Falsch getankt
Frühjahr in Sicht
Fahrgemeinschaften bilden
Vorsicht bei falschen Angaben
Navigation im Auto
Vorsicht beim Hupen
Motorrad vor der Fahrt prüfen
Versicherung rechtzeitig bezahlen









Imke

Kathrin

Caro


Junior


Aquaplaning einkalkulieren 16.05.2016



Sommerliche Schauer, Platzregen oder Gewitter kommen nie gänzlich unerwartet. Anzeichen dafür sollten Autofahrer nutzen, um ihre Fahrweise den sich ändernden Witterungsbedingungen anzupassen.


Im Einzelfall wird bei Wolkenbruch oder Platzregen von einigen Gerichten schon Tempo 50 als zu hoch angesehen. Das haben Richter dann als vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln beurteilt. Unter Umständen kann bei einem Unfall sogar die Kaskoversicherung die Leistung verweigern. Grundsätzlich ist die Geschwindigkeit immer so anzupassen das man das Auto jederzeit unter Kontrolle hat. Dazu muss die Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen. Bei starkem Regen erhöht sich nach Expertenangaben die Gefahr so genannter Wasserglätte, auch Aquaplaning genannt. Verkehrsteilnehmer müssten in einer solchen Situation die Geschwindigkeit regelmäßig verringern und aufgrund des zu erwartenden längeren Anhaltewegs zudem den Abstand zum Vordermann vergrößern. Gerät das Fahrzeug bei Wasserglätte ins Schleudern, so ist dies oft auch die typische Folge nicht angepasster Fahrweise. Die Rechtsprechung wertet ein solches Schleudern daher als Selbstverschulden. Dies bringt den Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall dann in die Bedrängnis, das Gegenteil beweisen zu müssen.