Sommerliche Schauer, Platzregen oder Gewitter kommen nie gänzlich unerwartet. Anzeichen dafür sollten Autofahrer nutzen, um ihre Fahrweise den sich ändernden Witterungsbedingungen anzupassen.
Im Einzelfall wird bei Wolkenbruch oder Platzregen von einigen Gerichten schon Tempo 50 als zu hoch angesehen. Das haben Richter dann als vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln beurteilt. Unter Umständen kann bei einem Unfall sogar die Kaskoversicherung die Leistung verweigern. Grundsätzlich ist die Geschwindigkeit immer so anzupassen das man das Auto jederzeit unter Kontrolle hat. Dazu muss die Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen anzupassen.
Bei starkem Regen erhöht sich nach Expertenangaben die Gefahr so genannter Wasserglätte, auch Aquaplaning genannt. Verkehrsteilnehmer müssten in einer solchen Situation die Geschwindigkeit regelmäßig verringern und aufgrund des zu erwartenden längeren Anhaltewegs zudem den Abstand zum Vordermann vergrößern. Gerät das Fahrzeug bei Wasserglätte ins Schleudern, so ist dies oft auch die typische Folge nicht angepasster Fahrweise. Die Rechtsprechung wertet ein solches Schleudern daher als Selbstverschulden. Dies bringt den Verkehrsteilnehmer bei einem Unfall dann in die Bedrängnis, das Gegenteil beweisen zu müssen.