Auch nachts müssen sich die Autofahrer innerörtlich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen in Tempo 30 Zonen halten.
Ein Fahrer wurde innerhalb der 30er Zone morgens um 03.00h mit 63 km/h erwischt. Gegen das verhängte Fahrverbot wandte er ein, dass um diese Zeit kaum noch Fußgänger unterwegs seien. Ein Gericht belehrte ihn eines Besseren. Die Tempo 30 Zonen sind nicht nur zum Schutz von spielenden Kindern und Fußgängern, sondern auch zum Schutz der Anlieger vor Lärm und Abgasen. Der Fahrer musste deswegen einen Monat auf seinen Führerschein verzichten.