Wer bei einem grünen Pfeil an der Ampel abbiegt, darf das nicht ohne eine Regel zu befolgen.
Ein grüner Pfeil ist kein Freifahrtschein zum Abbiegen. Die Straßenverkehrsordnung besagt, bei einem grünen Pfeil muß man zunächst an der Linie des zuvor kreuzenden Fußgängerüberwegs anhalten, genauso wie bei einem Stoppschild. Befolgt man diese Regel nicht, begeht einen Rotlichtverstoß und riskiert damit ein Bußgeld von bis zu 200 Euro und einen Monat Fahrverbot.
|