AKTUELLES
 

  UNSER TEAM
 

  DIE FAHRSCHULE
 

  DIE FAHRZEUGE
 

  DIE AUSBILDUNG
 

  KURSZEITEN
 

  BEHÖRDENGÄNGE
 

  FÜHRERSCHEINKLASSEN
 

  DIE PRÜFUNG
 

  DIE PROBEZEIT
 

  UNSERE PREISE
 





  DIE NACHSCHULUNG
 

  TREIBSTOFF SPAREN
 

  IMPRESSUM
 

  KONTAKT
 

  HÄUFIGE FRAGEN
 




  GÄSTEBUCH
 

  STARTSEITE
 

  DATENSCHUTZ
 


68200 Seitenabrufe
(c) Fahrschule Nagel 2005



Warnleuchte kein Notfall
Falsch getankt
Frühjahr in Sicht
Fahrgemeinschaften bilden
Vorsicht bei falschen Angaben
Navigation im Auto
Vorsicht beim Hupen
Motorrad vor der Fahrt prüfen
Versicherung rechtzeitig bezahlen









Imke

Kathrin

Caro


Junior


Nicht jedes Halteverbot ist amtlich 15.08.2014


Wenn ein Autofahrer ein Halteverbotsschild nicht beachtet, weil dies kein amtliches Verkehrsschild ist, darf er, laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin, nicht abgeschleppt werden.

Wenn zum Beispiel jemand umzieht und ein Halteverbotsschild aufstellt, um den Platz für den Umzugswagen frei zu halten, sind diese nicht rechtlich. Sollte der dort abgestellte Wagen dennoch abgeschleppt worden sein, müssen dem Fahrer die Kosten dafür wieder erstattet werden. Bei dieser Aussage beruft sich der Deutsche Anwaltverein auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen (Az.: 6 K 805/03). In dem Falle hatte eine Umzugsfirma Halteverbotsschilder in der Farbe Türkis aufgestellt, auf denen auch das Logo der Firma aufgedruckt war. Der dort parkende Autohalter war dann unrechtmäßig abgeschleppt worden, da man die Schilder auch für Werbung des Umzugsunternehmens halten konnte.