Wenn ein Autofahrer ein Halteverbotsschild nicht beachtet, weil dies kein amtliches Verkehrsschild ist, darf er, laut dem Deutschen Anwaltverein (DAV) in Berlin, nicht abgeschleppt werden.
Wenn zum Beispiel jemand umzieht und ein Halteverbotsschild aufstellt, um den Platz für den Umzugswagen frei zu halten, sind diese nicht rechtlich. Sollte der dort abgestellte Wagen dennoch abgeschleppt worden sein, müssen dem Fahrer die Kosten dafür wieder erstattet werden.
Bei dieser Aussage beruft sich der Deutsche Anwaltverein auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen (Az.: 6 K 805/03).
In dem Falle hatte eine Umzugsfirma Halteverbotsschilder in der Farbe Türkis aufgestellt, auf denen auch das Logo der Firma aufgedruckt war. Der dort parkende Autohalter war dann unrechtmäßig abgeschleppt worden, da man die Schilder auch für Werbung des Umzugsunternehmens halten konnte.
|