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(c) Fahrschule Nagel 2005



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Behindertenparkplätze nicht für alle 05.12.2011


Wer ohne entsprechenden Ausweis auf einem Behindertenparkplatz parkt, da noch mehrere freie Plätze für Behinderte verfügbar sind, kann kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Ein Fahrer hatte vor einem öffentlichen Gebäude auf einem der beiden freien Plätze für Behinderte geparkt. Die Politesse, die an dem Tag zuständig war, hatte sogar noch versucht den Fahrer in dem Gebäude zu finden. Da ihr dies nicht gelang, ließ diese den Wagen kostenpflichtig abschleppen. Der Fahrer zog vor Gericht, scheiterte jedoch, da Behindertenparkplätze den Behinderten uneingeschränkt zur Verfügung stehen müssen.