AKTUELLES
 

  UNSER TEAM
 

  DIE FAHRSCHULE
 

  DIE FAHRZEUGE
 

  DIE AUSBILDUNG
 

  KURSZEITEN
 

  BEHÖRDENGÄNGE
 

  FÜHRERSCHEINKLASSEN
 

  DIE PRÜFUNG
 

  DIE PROBEZEIT
 

  UNSERE PREISE
 





  DIE NACHSCHULUNG
 

  TREIBSTOFF SPAREN
 

  IMPRESSUM
 

  KONTAKT
 

  HÄUFIGE FRAGEN
 




  GÄSTEBUCH
 

  STARTSEITE
 

  DATENSCHUTZ
 


67992 Seitenabrufe
(c) Fahrschule Nagel 2005



Warnleuchte kein Notfall
Falsch getankt
Frühjahr in Sicht
Fahrgemeinschaften bilden
Vorsicht bei falschen Angaben
Navigation im Auto
Vorsicht beim Hupen
Motorrad vor der Fahrt prüfen
Versicherung rechtzeitig bezahlen









Imke

Kathrin

Caro


Junior


Maße nehmen 30.11.2008



Wer sich eine Garage oder einen Abstellplatz für sein Fahrzeug mieten will und ein etwas größeres Auto besitzt, sollte vor der Anmietung erst ausmessen, ob das Fahrzeug in die Garage oder auf den Abstellplatz passt.

Ein Besitzer eines großen Jeeps hatte einen Abstellplatz in einer Tiefgarage gemietet. Den Vertrag hatte er für ein Jahr festgelegt. Als er den Jeep das erste mal auf seinen gemieteten Platz stellen wollte, hat er bemerkt, dass der Platz zu klein ist und sein Wagen dort nicht parken kann. Er wollte darauf hin den Vertrag kündigen, mit der Begründung, dass der Vermieter gesagt hätte, dass der Abstellplatz groß genug sei für seinen Jeep. Der Mieter muss aber, laut einem Gericht, selbst darauf achten, dass der Platz groß genug ist für sein Fahrzeug und darf nicht auf die Aussagen des Vermieters vertrauen. Deshalb musste er auch den Vertrag einhalten und für ein Jahr die Miete zahlen.