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(c) Fahrschule Nagel 2005



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Imke

Kathrin

Caro


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Kein Alkohol auf dem Fahrrad 27.05.2008



Wer betrunken mit seinem Fahrrad unterwegs ist und in eine Kontrolle kommt, kann damit rechnen, seinen Führerschein zu verlieren.

Ein Mann mittleren Alters auf einem Fahrrad war einem Polizisten bei einer Verkehrskontrolle aufgefallen und wurde angehalten, weil dieser Schlangenlinien fuhr. Mit dem Mann wurde daraufhin ein Alkoholtest durchgeführt, bei dem sich erwies, dass dieser rund 2,09 Promille im Blut hatte. Ihm wurde dann der Führerschein entzogen. Es muss aber von Fall zu Fall geklärt werden, ob man jemandem wegen einer Alkohol-Fahrt auf dem Fahrrad den Führerschein entzieht, in dem man ein medizinisch-psychologischen Gutachten erstellt und auch die Vorgeschichte des Betrunkenen Radfahrers mit einbezieht.