Wenn bei einem Unfall die Schuld nicht sicher zu klären ist, werden alle beteiligten anteilig zur Kasse gebeten.
Dabei kommt es jedoch auch auf das Fahrzeug an. Fährt einer der Beteiligten zum Beispiel ein LKW, wird dieser bei einem ungeklärten Unfall prozentual mehr zahlen müssen, als der PKW-Fahrer, da vom LKW eine grössere Gefahr ausgeht. Ein Gericht hatte bei einem Unfall durch ein Überholmanöver auf der Autobahn, bei dem die Schuldfrage nicht geklärt werden konnte, dem LKW-Fahrer 70 Prozent der Schuld und dem PKW-Fahrer 30 Prozent der Schuld zugesprochen.
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